Unser Angebot für Gastforschende

Um die GastforscherInnen der BAH in der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen, stellen wir Gastlabore zur Verfügung, die gebucht werden können.

Die Gastlabore bieten jeweils Platz für zwei WissenschaftlerInnen und sind mit Internetverbindung, Seewasseranschluss und einer Labor-Grundausstattung wie Mikroskopen und Kühl- und Gefrierschränken ausgerüstet. Die Nutzung einer erweiterten Ausstattung ist in Absprache mit dem technischen Betreuer für Gastforschende Uwe Nettelmann (Uwe.Nettelmann@awi.de, Tel: 04725-819 3200) und der Koordinatorin der Gastforschung Anna Bergmann (Anna.Bergmann@awi.de, Tel: 04725-819 3136) möglich. 

Die Nähe der BAH zum Helgoländer Felswatt ermöglicht es unseren Gastforschenden, problemlos biologisches Material im Gezeitenbereich zu sammeln. Zusätzlich, können sublittorale Organismen durch unsere Abteilung ‚Wissenschaftliches Tauchen` beschafft werden. Gastforschende werden gebeten, wenn sie Material beim Tauchteam bestellen wollen, dies mit diesem Bestellformular an Uwe Nettelmann (uwe.nettelmann@awi.de) zu schicken, da dies die Zuordnung der Organismen erleichtert. Die Forschungsschiffe ‚Uthörn’ und ‚Aade’ können für die Probennahme von Planktonfängen und aus dem Sublittoral eingesetzt werden. Die gesammelten Organismen können in einem Durchflusssystem gehältert werden. Daneben steht für Experimente oder zur Hälterung von Proben ein Temperaturkonstantraum mit Seewasseranschluss zur Verfügung.

Zur Nutzung des Service ist eine verbindliche Anmeldung pro Person im Webportal und die Absprache mit dem Gastforschungsteam vorort essentiell.

 

Call für Gastforschungsaufenthalte 2025 > 15 Arbeitstage

Ab sofort können Sie Ihr Gastforschungsprojekt (> 15 Arbeitstage) an der Biologischen Anstalt Helgoland für das Jahr 2025 online anmelden.

Die Anmeldung erfolgt über unser neues Webportal. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.

Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2024.

Für Fragen steht ihnen Anna Bergmann gerne zur Verfügung.

Bitte beachten: Der Call bezieht sich nur auf Gastforschungsaufenthalte mit einer Nutzungszeit > 15 Arbeitstagen. Beantragung von Nutzungszeit bis max. 15 Arbeitstagen ist laufend möglich.

 

News der Gastforschung

Neue Regelung:
Unterscheidung zwischen "kurzen" (<15 Arbeitstage) und "langen" (>15 Arbeitstage) Gastforschungsprojekten.
Genaue Informationen zum Vorgehen finden Sie hier.