Unseren aktuellen Stellenausschreibungen
Diversität und Antidiskriminierung - wichtige Werte für uns
Am AWI verstehen wir Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion als zentrale Werte unserer Gemeinschaft. Wir möchten ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren Hintergründen, Identitäten und Lebensrealitäten respektiert, wertgeschätzt und zugehörig fühlen und ihr Potenzial entfalten können. Vielfältige Perspektiven bereichern unsere Zusammenarbeit und tragen dazu bei, dass wir als Institut voneinander lernen und gemeinsam erfolgreich sind.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellung_EqualOpportunities@awi.de
Dr. Gerit Birnbaum, Pia Schliefke, Kelly Gomez Campo
Schwerbehindertenvertretung
Anette Tillmann
International Office
Andrea Bleyer
Familienbüro
Winfried Hebold-Heitz
Personalrat
personalrat@awi.de
Inklusionsbeauftragte
Alexandra Krämer
Anfragen zu Praktikumsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Katharina Friederich
→ Wir prüfen gerne, ob Praktika möglich sind, können dies jedoch nicht garantieren.
Geschlechtergerechtigkeit
- Zielvereinbarungen zur Förderung der Chancengerechtigkeit: Wir verfolgen konkrete Ziele und Quoten zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere in Führungspositionen und in der Forschung.
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Ist eine wichtige Ansprechperson für alle Fragen rund um Gleichstellung und Förderung von Frauen am Institut.
Links und Downloads:
Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen
Gender Equality Plan
Gender Equality Plan - Statistik
Vereinbarkeit von Beruf und der persönlichen Lebenssituation
- Familienbüro: Wir unterstützen Mitarbeitende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen durch Beratung und familienfreundliche Arbeitsbedingungen (flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten).
- Familienfreundliche Unterstützung: Wir begleiten unsere Mitarbeitenden bei Fragen rund um Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Elternzeit und den Wiedereinstieg – mit individueller Beratung und flexiblen Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation.
Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Familienbüros
Internationale Mitarbeitende
- International Office: Unterstützt Mitarbeitende aus dem Ausland, einschließlich Hilfestellung bei Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen – auch für Familienangehörige, Anmeldung in Deutschland sowie bei der Wohnungssuche oder weiteren administrativen und interkulturellen Herausforderungen.
- Deutschkurse: Das International Office bietet AWI-interne Deutschkurse für Mitarbeitende und deren Partner:innen.
- Netzwerke: Veranstaltungen und Austausch fördern den kulturellen Austausch und die soziale Integration von internationalen Kolleg:innen.
Mehr Informationen gibt es auf der Seite des International Office
Inklusion von Menschen mit Behinderung
- Schwerbehindertenvertretung: Wird alle vier Jahre von den Mitarbeitenden gewählt und unterstützt Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung.
- Anpassung des Arbeitsplatzes: Wir machen uns stark für individuelle Lösungen für die Arbeitsplatzgestaltung.
- Weiterentwicklung: Wir evaluieren und überarbeiten kontinuierlich unsere Prozesse durch die Beratung und Zusammenarbeit in unterschiedlichen Netzwerken, u.a. mit Inklupreneur, der EAA, in der AG Arbeit des Netzwerks Inklusives Bremerhaven oder beim Arbeitgeberaustausch von Betrieben in Bremerhaven.
Neurodiversität am Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzgestaltung: Wir machen uns dafür stark, z.B. durch konkrete Hilfsmittel, neurodivergenten Mitarbeitenden eine Arbeitsumgebung zu ermöglichen, in der sie ihre Potenziale voll entfalten können.
- Sensibilisierung: Wir sensibilisieren und informieren zu unterschiedlichen Formen der Kommunikation und Arbeitsweisen, u.a. im Bewerbungsprozess, beim Onboarding oder im Arbeitsalltag.
LGBTQIA+
- Unterstützung bei Feldarbeit und Expeditionen: Durch Trainings und Informationsangebote sensibilisieren wir für Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion in Feldarbeit und auf Expeditionen.
- Pride Month: Mit Workshops und Veranstaltungen im Pride Month setzen wir zusätliche Impulse und schaffen Raum für Austausch, Lernen und Sichtbarkeit.
- Namensänderung: In den meisten internen IT-Systemen können Mitarbeitende ihren gewählten Namen nutzen.
Diversität in der Personalgewinnung
Wir verfolgen einen inklusiven Auswahlprozess, der auf Wissen, Kompetenz und Fähigkeiten fokussiert ist, unabhängig von Geschlecht, sozio-kultureller Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder sensorischer Bedarfe. Im Rahmen des Projekts OpenAWI setzt sich das AWI aktiv für eine diversitätssensible Personalgewinnung ein.
Inclusive Leadership
Seit Juli 2026 nehmen 15 Führungskräfte und Teamleitungen an unserem Train-the-Trainer:in-Programm Inclusive Leadership teil. In fünf Modulen erwerben sie fundiertes Wissen zu inklusiver Führung, Selbstreflexion, Kommunikation, Haltung sowie Didaktik und Methodik. Gleichzeitig entsteht ein Netzwerk von Multiplikator:innen, die ihr Wissen an Kolleg:innen weitergeben und so inklusive Führung in der Organisation nachhaltig stärken. Dabei arbeiten wir mit dem DEIB-Beratungsunternehmen Be!longing Consulting zusammen.
Wir bieten außerdem
- Flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle, u.a. bis zu 50% mobiles Arbeiten
- Psychosoziale Beratung
- Konfliktmanagement
- Mediation
- Betriebsärzt*in
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am AWI
Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Es schützt Beschäftigte vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen.
Verstöße gegen das AGG können vielfältig aussehen, z.B. sexualisierte Bemerkungen, fehlende Rücksicht auf chronische Erkrankungen, keine Weiterbildung für ältere Beschäftige etc.
Haben Sie das Gefühl, Sie werden oder wurden benachteiligt oder diskriminiert? Jeder Verdacht von Diskriminierung wird am AWI konsequent untersucht. Bei Vorfällen können sich Mitarbeitende als auch Bewerbende am AWI jederzeit vertraulich an die AGG-Beschwerdestelle wenden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Das Gesetz findet Anwendung im Arbeitsumfeld, bei alltäglichen Geschäften und bei der Suche nach Wohnraum. In den Anwendungsbereich des AGG gehören sämtliche Phasen des Arbeitsverhältnisses, von der Stellenbeschreibung über die Einstellung und Beförderung bis hin zur Beendigung, und zwar für alle Mitarbeitenden.
Insgesamt sind sechs Diskriminierungsmerkmale im Gesetz verankert:
- Geschlecht
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Alter
- rassistische oder antisemitische Gründe (ethnische Herkunft)
- Religion und Weltanschauung
- sexuelle Identität
Wichtig: Eine AGG-Beschwerdestelle ist keine kollegiale Beratung von Betroffenen wie z.B. der Personalrat, die Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten oder andere Anlaufstellen. Eine Beschwerde löst bei bestehender Benachteiligung oder dem Verdacht einer bestehenden Benachteiligung – unabhängig davon, ob die Betroffenen eine Prüfung wünschen – eine Handlungsverpflichtung für den Arbeitgeber aus.
In § 13 AGG ist geregelt, dass jede:r Arbeitsgeber:in eine zuständige Stelle im Betrieb einrichten muss, die Beschwerden der Beschäftigten entgegennimmt, sollten sich diese vom/von der Arbeitgeber_in, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt oder belästigt fühlen.
Maßgeblich ist, dass die betroffene Person das subjektive Gefühl hat, aufgrund eines der in § 1 AGG erwähnten Merkmale (Geschlecht, Behinderung und chronische Erkrankung, Alter, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Identität) benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein und dieses Geschehen auch im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.
Konkret unterscheidet das AGG folgende Formen von Benachteiligung oder Belästigung:
- Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines Diskriminierungsmerkmals eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
- Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines unter Punkt 2 genannten Diskriminierungsmerkmals in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (sog. positive Maßnahmen).
Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem unter Punkt 2 genannten Diskriminierungsmerkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Beispiele für Belästigung:
- abwertende und erniedrigende Äußerungen über Herkunft, Hautfarbe, Sprachstörungen, körperliche Einstellungen, Behinderungen oder die Religion und das Tragen religiöser Symbole
- Witze und Hänseleien etc.
- abwertende Blicke und Gesten im Zusammenhang mit Diskriminierungsmerkmalen
- Ausgrenzen oder Schikanieren von Arbeitskolleg:innen im Zusammenhang mit Diskriminierungsmerkmalen, z. B. durch bewusste Informationslücken, räumliche Isolation, Ignorieren oder Zuweisen kränkender, erniedrigender Aufgaben
- rassistisches oder antisemitisches Verhalten
körperliche Gewalt im Zusammenhang mit Diskriminierungsmerkmalen
Eine sexuelle Belästigung ist laut § 3 Abs. 4 AGG eine unerwünschte Verhaltensweise, die sexualisiert und geschlechtsbezogen ist. Das reicht von unerwünschten Blicken über sexuelle Anspielungen bis zu körperlichen Berührungen. Sexuelle Belästigung ist durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit gekennzeichnet. Jede sexuelle Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten, egal ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat - es geht um die Auswirkung auf die belästigte Person. Die Unerwünschtheit besteht auch dann, wenn eine Person unter Druck gesetzt wurde bzw. stand, eine sexuelle Handlung zu erdulden oder zu erwidern. Bei sexueller Belästigung können drei Kategorien unterschieden werden: verbale, nonverbale und physische Belästigung.
Beispiele für sexuelle Belästigung:
- verbal: sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
- verbal: aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
- nonverbal: aufdringliche oder anzügliche Blicke, unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Bezug, Aufhängen von pornografischem Material
- physisch: unerwünschte Berührungen (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
- physisch: wiederholte körperliche Annäherung, z.B. Herandrängeln
- physisch: körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
Gleichbehandlung umfasst sowohl das persönliche, tägliche Miteinander der Kolleg:innen als auch das Verhalten der Vorgesetzten und des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin im Allgemeinen.
Es können sich nicht nur betroffene Arbeitnehmende an eine Beschwerdestelle richten, sondern auch Auszubildende, freie Mitarbeitende, sowie Personen, die sich im Bewerbungsprozess befinden oder deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist.
Bei der Durchführung des Beschwerdeverfahrens unterstützt einen externe Kanzlei bei der Anhörung der involvierten Personen und der rechtlichen Einschätzung des Sachverhaltes.
0. Möglichkeit eines vertraulichen Beratungsgesprächs mit der AGG-Beschwerdestelle
1. Einreichung einer schriftlichen Beschwerde
2. Vorprüfung (Liegt ein Beschwerdegrund gem. AGG vor? Falls nein: Rückmeldung an die beschwerdeführende Person und nach Rücksprache ggf. Weiterleitung an eine zuständige Anlaufstelle)
3. Durchführung des Beschwerdeverfahrens (externe Unterstützung durch eine Kanzlei)
a. Anhörung der Konfliktparteien, Prüfung von Sofortmaßnahmen
b. Aufklärung der Sachverhalte inkl. Anhörung von Zeug:innen
c. Bewertung der Ergebnisse
d. Empfehlung von Maßnahmen an das Direktorium
e. Kommunikation des Untersuchungsergebnisses an die Konfliktparteien durch die AGG-Beschwerdestelle
f. Kommunikation ggf. verhängter Maßnahmen durch die AGG-Beschwerdestelle
4. Ggf. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
Wenn Sie die zuständige Beschwerdestelle nach § 13 AGG kontaktieren möchten, wenden Sie sich bitte an agg.beschwerdestelle@awi.de oder:
Eva-Katrin Landscheid
Eva-Katrin.Landscheid@awi.de
0471-4831 2333
Katharina Kramer
katharina.kramer@awi.de
0471-4831 2252
Wir sind Partner:in des Projektes TandemPower und machen uns stark für klischeesensible Berufsorientierung!
Wir setzten ein Zeichen für mehr Inklusion in der Arbeitswelt! Gemeinsam mit Inklupreneur gestalten wir Arbeitsabläufe und Strukturen noch inklusiver und bedürfnisorientierter.
Wir sind Teil der Aktionstage Schichtwechsel und DUODay.
Wir machen mit beim schulübergreifenden Projekt „mint:pink goes BHV“. Das Ziel: Schülerinnen für Natur- und Technikwissenschaften zu begeistern und MINT-Bereiche praktisch erfahrbar zu machen.