Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Wissenschaftliche Ehrlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Redlichkeit und offener Diskurs bilden die Basis unseres Berufsethos.

Der gute Ruf und die Glaubwürdigkeit von WissenschaftlerInnen, Forschungsinstituten und der Wissenschaft als Ganzes basieren auf diesen Grundprinzipien und können im schlimmsten Fall durch das Fehlverhalten Einzelner stark beschädigt werden.

Am AWI arbeiten wir nach Leitlinien Guter Wissenschaftlicher Praxis und einer Verfahrensordnung im Falle von Fehlverhalten. Die Leitlinien basieren auf dem Kodex der DFG von 2019 und sind verpflichtend von allen Forschungsinstitutionen umzusetzen, die DFG-Mittel in Anspruch nehmen möchten.

Ombudsperson

Die Ombudsperson des AWI dient der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am AWI entsprechend unserer Leitlinien. Die Ombudsperson steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig zur Beratung und Unterstützung in allen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung. Die Ombudsperson ist die erste Anlaufstelle bei Zweifeln an wissenschaftlicher Redlichkeit und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Sie hilft Hinweisgebenden, Verdachtsmomente einzuordnen und trägt zur Vermittlung in Konfliktsituationen bei.

Alle vorgetragenen Anliegen werden grundsätzlich und über den Abschluss eines Falles hinaus strikt vertraulich behandelt.

Die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis des AWI ist Prof. Dr. Vera Schlindwein und Prof. Dr. Björn Rost als Stellvertreter. Jeder von beiden kann bei Anliegen angesprochen werden.