Antragstellung und Berichterstattung

Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland ausgehen oder koordiniert werden, müssen beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt und genehmigt werden. 
Zusätzlich ist Deutschland aufgrund des Antarktisvertrags (ATCM) verpflichtet, über die geplanten (Vorbericht) bzw. getätigten (Nachbericht) Arbeiten Bericht zu erstatten. 

 

Antragstellung

Das UBA überarbeitet den Fragebögen in unregelmäßigen Abständen, d.h. man sollte sich vor der Antragstellung immer die neuste Version des Fragebogens und der Anlagen hier herunterladen. Bei Unklarheiten bzgl. der Fragebögen steht Stefan Hain gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

DEADLINE:

Für die Saison 2020/21 bitte die ausgefüllten Fragebögen bis Mitte Mai (15.05.2020) bei Stefan Hain einreichen, so dass er diese noch einmal gegenchecken und dann gebündelt Ende Mai beim UBA einreichen kann.

Abschlussbericht

Sowohl für das UBA als auch für das ATCM besteht die Pflicht, nach Durchführung der Forschungstätigkeiten kurze Abschlussberichte einzureichen. Auch diese Abschlussberichte sollen bis Mitte Mai des Folgejahres der Beantragung bei der Stabstelle Umweltpolitik eingereicht werden.

 

Bitte zusammen mit dem UBA-Abschlussbericht (auf Deutsch) auch den ATCM-Nachbericht (auf Englisch) bei Stefan Hain einreichen. Der ATCM-Nachbericht soll die gleiche Struktur haben wie der ATCM-Vorbericht im UBA-Antragsformular. Es bietet sich deshalb an, den Vorbericht zu überarbeiten und im Lichte der wirklich durchgeführten Arbeiten zu aktualisieren.

 

Ansprechpartner:

Stabstelle Umweltpolitik:

Dr. Stefan Hain

Logistik-Abteilung:

Dr. Christine Wesche