Polarforschung

60 Jahre Forschung in der Antarktis

Antarktis-Vertrag feiert 60. Geburtstag
[02. Dezember 2019] 

Internationale Kooperationen sind für die wissenschaftliche Forschung essenziell – gestern feierten sie in der Antarktis ihren 60. Geburtstag.

Am 01. Dezember 1959 wurde mit der Unterzeichnung des Antarktis-Vertrags der Grundstein für friedliche Kooperationen im Sinne der Wissenschaft auf dem „siebten Kontinent“ gelegt. Diese Übereinkunft bedeutete damals noch das Ende der Wettkämpfte um territoriale Ansprüche in der Antarktis und schützt seit jeher den antarktischen Lebensraum vor militärischer Nutzung und kommerziellem Rohstoffabbau. Das kommt nicht nur dem Schutz dieses Habitats, sondern auch der Erforschung der Gegenden und dessen Einfluss auf unser Weltklima zugute. 1991 erlangte die Antarktis ebenfalls die Stellung als Naturreservat und seit 2011 werden in dem Antarktis-Vertrag auch die umliegenden Gewässer berücksichtigt. Alle Unterzeichnerstaaten sind dazu verpflichtet, sich für den Erhalt dieser fragilen Ökosysteme einzusetzen. 

Dieser Anspruch wurde von allen Mitgliedsstaaten beim jüngsten Jahrestreffen anlässlich des runden Vertragsgeburtstags in Prag bekräftigt. Thematisiert werden bei diesen Sitzungen besonders die Auswirkungen des Klimawandels, die Zunahme touristischer Reisen in die antarktischen Regionen, die Beeinflussungen durch Mikroplastikverschmutzung, Vorgänge zur Erkundung von antarktischen Organismen für etwaige kommerzielle Nutzung oder logistische Kooperationen bei zunehmenden Forschungsaktivitäten.

Deutschland beteiligt sich gemeinsam mit 53 anderen Staaten daran, die Bedingungen des Vertrages umzusetzen. Besonders durch die Neumayer-Station III auf dem Ekström-Schelfeis in der Atka-Bucht leistet auch das AWI seinen Beitrag zur lokalen Forschung und internationalen Zusammenarbeit.

Darüber hinaus setzt sich Deutschland auch für Richtlinien zur Regelung des örtlichen Tourismus und einen optimierten Artenschutz ein, um besonders den allseits bekannten, aber auch bedrohten Kaiserpinguinen ihren Lebensraum zu sichern. 

Als Konsultativstaat verfolgt Deutschland keine territorialen Ansprüche in der Antarktis, sondern steht für friedliche Zusammenarbeit unter dem Antarktisvertrag ein, damit der „siebte Kontinent“ auch in Zukunft für alle folgenden Generationen bewahrt und gestärkt werden kann.