Aktuelle Informationen
Call for Proposals Season 2011-2012 !
Please use this
Scientific Project Questionnaire Dallmann 2011-12 (Ms Word)
to apply for projects at the Dallmann Laboratory in the season 2011-2012.
Argentine applicants, please submit your proposal by email to the scientific coordinator Dr. Sergio Marenssi (IAA) not later than March 31th 2011.
European applicants, please submit your proposal by email to the scientific coordinator Prof. Dr. Thomas Brey (AWI) not later than March 31th 2011.
Allgemeine Informationen zum Dallmann Labor

(c)Katharina Zacher/Alfred Wegener Institut

(c) Katharina Zacher/Alfred Wegener Institut
Themenübersicht:
•Ansprechpartner bei Reisen zum Dallmann Labor
•Hinweise für Mitreisen auf Kreuzfahrtschiffen
Allgemeine Informationen und Hinweise für die logistische Vorbereitung und Durchführung von Forschungsaufenthalten an der Annex-Station "Dallmann" (Jubany) King George Island
(Die Verwendung der maskulinen Form bei personellen Angelegenheiten und Anreden soll die feminine Form mit einschließen und dient lediglich der einfacheren und übersichtlicheren Formulierung.)
2. Ansprechpartner für Anmeldung, Vorbereitung und Durchführung
5. Haftungsfreistellungserklärung
7. Umweltschutzgenehmigung/ -schulung
10. Frachtabwicklung
- 10.1. Verpackung der Fracht
- 10.2. Beschriftung und Dokumente zur Frachtabfertigung
- 10.3. Zollabfertigung
- 10.4. Gefahrgüter
1. Das Dallmann-Labor
Sie beabsichtigen einen Forschungsaufenthalt am Dallmann-Labor oder sind bereits vom wissenschaftlichen Koordinator des Alfred-Wegener-Instituts für einen Aufenthalt bestätigt worden und erhalten somit die Möglichkeit Ihre wissenschaftliche Arbeit unmittelbar vor Ort, in der Antarktis, auszuführen bzw fortzusetzen.
Folgende Hintergrundinformationen hierzu möchten wir Ihnen geben, mit der Bitte, die darin enthaltenen Hinweise zu beachten.
Das Antarktislabor des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung auf der King George-Insel ist nach dem deutschen Walfangspezialisten Eduard Dallmann (1830-1896) benannt und wurde am 20. Januar 1994 offiziell seiner Bestimmung übergeben. Das Labor ist keine selbständige Station, sondern Teil der argentinischen Antarktisstation Jubany. Diese Kooperation verringert die Kosten und belastet die Umwelt weniger als eine autarke Station. Diese erste gemeinschaftlich von zwei Ländern unterhaltene Forschungseinrichtung in der Antarktis bietet während des Südsommers bis zu zwölf Biologen, Geologen und Geographen Unterbringung und Arbeitsmöglichkeiten.
Das Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven und das Instituto Antártico Argentino in Buenos Aires betreuen das Dallmann-Labor gemeinsam. Das Projekt wird im Rahmen der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit zwischen Argentinien und Deutschland vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und von der Dirección Nacional del Antártico in Buenos Aires getragen.
Neuartig an der Zusammenarbeit im Dallmann-Labor ist die vollständige vertragliche Integration beider Partner: Die Besetzung des Labors ist paritätisch. Programmerstellung, wissenschaftliche Untersuchungen, Datenanalyse und Publikation erfolgen gemeinsam im Rahmen des regen Austauschs zwischen AWI und IAA. Die meisten Projekte werden von Partnern aus Deutschland und Argentinien gemeinsam durchgeführt; das Labor steht aber auch Forschern anderer Nationen und/ oder für Einzelprojekte offen.
Eine besondere Stellung unter den anderen Nationen nehmen die Niederlande ein. Die NWO (Netherlands organization for scientific research) haben sich insbesondere durch Bereitstellung von Mitteln für eine Abwasserkläranlage, für eine neue Tauchstation und auf anderen Gebieten maßgeblich an der Ausgestaltung der Station beteiligt.
Sie sind also Gast an einer Forschungsstation, an der Wissenschaftler unterschiedlicher Nationalitäten arbeiten und leben. Werden Sie sich dieser Chance und besonderen Verant-wortung bewußt; treten Sie in allen Belangen als Gast auf, akzeptieren und respektieren Sie unterschiedliche Verhaltensweisen und Mentalitäten, seien Sie in allen Situationen kooperativ und tragen Sie somit zu einer guten Arbeitsatmosphäre im kollegialen Mitein-ander bei. Schaffen Sie durch Ihr eigenes konstruktives, kameradschaftliches und um-sichtiges Mitwirken optimale Arbeits- und Lebensbedingungen für Sie selbst und Ihre Kollegen vor Ort.
2. Ansprechpartner für Anmeldung, Vorbereitung und Durchführung
Ihre Ansprechpartner mit Aufgabengebieten, Telefonnummer und E-mail-Adresse werden hier aufgeführt.
Die Anmeldung für einen Forschungsaufenthalt erfolgt jeweils ein Jahr vor Beginn der Sommersaison, in der die Arbeiten durchgeführt werden sollen; Stichtag ist der 30. September. Anmeldeformulare werden vom Wissenschaftlichen Koordinator des Dallmann-Labors bereitgehalten und auf Anforderung verschickt. Nach erfolgter Anmeldung werden die Unterlagen vorgeprüft und dem Nutzerbeirat vorgelegt, der zusammen mit dem Koordinator einen vorläufigen Belegungsplan erstellt. Vorläufige Zusagen zur Vorlage bei der DFG oder anderen Organisationen werden den Antragstellern im November zugesandt. Die endgültige Zusage und Vergabe der Plätze erfolgt, nach Bewilligung der Zuwendungsgeber, jeweils im Juni vor der jeweiligen Saison.
Mit der endgültigen Zusage für einen Forschungsaufenthalt durch das AWI erhalten Sie eine Einladung zu einem informellen Gespräch mit allen Teilnehmern der kommenden Kampagne und aus der AWI-Logistik (Termin: Anfang Juli). Außerdem erhalten Sie einen Personalfragebogen und weitere Unterlagen zugestellt. Füllen Sie den Fragebogen bitte vollständig aus und geben Sie unbedingt den Kostenträger für Ihre Expedition mit an; dieses gilt auch für Wiederholer. Der Fragebogen enthält alle für die logistische Planung und Durchführung Ihres Aufenthaltes erforderlichen Daten und ist gemäß der Terminstellung, des ebenfalls übergebenen Terminplans, an das AWI zurückzusenden. Mit der Rückgabe dieses Personalbogens werden Sie als potentieller Expeditionsteilnehmer erfaßt. Ferner wird dieser Bogen für Flugbuchungen und für die spätere Abrechnung der Reisekosten etc. benötigt. Geben Sie bitte auch an, an welche Adresse Ihre Flugtickets verschickt werden sollen.
Polarausrüstung kann aus Beständen des AWI bezogen werden. Füllen Sie bitte die hierzu ausgehändigte Ausrüstungsliste aus und senden Sie diese ebenfalls an die AWI-Logistik zurück.
Erst danach können Sie einen Einkleidungstermin mit dem AWI-Hafenlager vereinbaren.
Der Transport der persönlichen Ausrüstung kann gemeinsam mit dem vom AWI organisierten allgemeinen Frachttransport nach Jubany erfolgen.
Beachten Sie bitte hierbei, daß die Beistellung der Seesäcke mit Polarkleidung zu Ihrer Fracht oder zum bereit stehenden Container nicht im Selbstlauf erfolgt. Der Expeditionsteilnehmer oder ein Beauftragter der Gruppe möchte bitte dafür Sorge tragen, daß die Seesäcke vollständig und belabelt der jeweiligen Expeditionsfracht beigestellt werden.
Ist kein allgemeiner Frachttransport vorgesehen, haben die Expeditionsteilnehmer in Eigenverantwortung für den Transport zu sorgen.
Die Ausleihe der Kleidung ist kostenlos. Sie setzt den pfleglichen und sorgsamen Umgang mit den geliehenen Expeditionsausrüstungen voraus. Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung über Art und Umstände, die zum Verlust geführt haben, abzugeben.
Das AWI behält sich bei leichtfertigem und vorsätzlich unsorgsamem Umgang mit den Ausrüstungen eine Regreßnahme vor. Für die vollständige Rückgabe der Ausrüstung an das Hafenlager tragen die Expeditionsteilnehmer die Verantwortung. Für den Fall, daß Sie die Expeditionsausrüstung nicht selbst mit zurücknehmen bzw. diese als Sammeltransport rückgeführt wird, sichern Sie sich bitte ab, und übergeben Sie diese gegen Unterschriftsleistung an den jeweiligen wissenschaftlichen Leiter des Dallmann-Labors.
5. Haftungsfreistellungserklärung
Expeditionsteilnehmer, die keinen Arbeitsvertrag mit dem AWI haben, unterzeichnen bitte die ausgegebene Haftungsfreistellungserklärung.
Ihr Versicherungsschutz wird dadurch nicht beeinträchtigt, da Sie über Ihren Arbeitgeber/ Auftraggeber, der ja Ihren Dienstreiseauftrag unterzeichnet, gegen Krankheitsfolgen, Unfall usw. versichert sind.
Darüber hinaus steht Ihnen frei, sich für die Dauer Ihrer Expedition privat gegen Unfall zu versichern. Sie können sich u.a. auch über das AWI, beim Gerling Konzern, für spezielle Expeditionsrisiken in Polargebieten zu variablen Konditionen versichern lassen.
Jeder Expeditionsteilnehmer hat sich vor Expeditionsbeginn einer umfassenden medizinischen Untersuchung zu unterziehen. Diese kann sowohl vom Hausarzt in der Heimatregion, als auch vom Betriebsarztzentrum des AWI veranlaßt bzw. durchgeführt werden. In jedem Fall sind die dafür ausgeteilten Fragebögen zu verwenden und diese an das Betriebsarztzentrum des AWI zu leiten. Es dürfen nur von solchen Expeditionsteilnehmern Fahrten angetreten werden, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit vom Betriebsarzt bestätigt wurde.
Senden Sie Ihre medizinischen Unterlagen bzw. Fragebögen (aus Vertrauensschutzgründen) verschlossen in einem zweiten Kouvert an den Bereich Logistik, der die Unterlagen ungeöffnet an das Betriebsarztzentrum weiterleitet.
7. Umweltschutzgenehmigung/ -schulung
Gemäß deutschem Ausführungsgesetz vom September 1994, zum Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag, darf keine Aktivität in der Antarktis begonnen werden, bevor dazu nicht die Genehmigung des Umweltbundesamtes erteilt wurde.
Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Expeditionsplanung und informieren Sie sich recht-zeitig beim Umweltbundesamt oder beim Umweltschutzbeauftragten des AWI über das für Ihre Expedition/ Ihren Aufenthalt am Dallmann-Labor betreffende Genehmigungsprocedere.
Darüber hinaus hat jeder Expeditionsteilnehmer an dem vom AWI organisierten und vom Gesetzgeber geforderten Umweltschutzseminar teilzunehmen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, daß Jubany-Reisende, die beabsichtigen das SSSI 13 zu betreten bzw darin arbeiten, den Schulungsbeleg und die vom DNA erteilte Genehmigung (bzw. eine Kopie) unbedingt mitnehmen müssen, da der Base-Commander von Jubany sich die Einsichtnahme vorbehält.
Der Antragsteller muß bei Reisen über Südamerika seinen Reisepass mitführen, dessen Gültigkeit mindestens den Zeitpunkt der geplanten Rückreise einschließen muß.
Bei An- und Abreisen über Argentinien und einem Aufenthalt in Argentinien (An- und Abreise) und der Station von zusammen mehr als 3 Monaten ist vor der Rückkehr nach Argentinien bei den Immigrationsbehörden ein Antrag auf Visumsverlängerung zu stellen, da Argentinien den Bereich der antarktischen Halbinsel als nationales Territorium betrachtet und die Visa nur 3 Monate gültig sind. Ist bereits im Vorfeld der Reise ein längerer Aufenthalt abzusehen oder verzögert sich der Aufenthalt an der Station auf eine Reisedauer über 3 Monate, ist eine entsprechende Visumverlängerung zu beantragen. Verantwortlich hierfür ist der Reiseteilnehmer selbst bzw der/ die beauftragende Fachbereich bzw Institution.
Bei Einreise- oder Ausreiseproblemen ist die Deutsche Botschaft in Buenos Aires einzuschalten.
Die nachträgliche Beantragung bei den Immigrationsbehörden wird mit empfindlichen Geldstrafen belegt.
Die Organisation der Reisen nach und von Südamerika erfolgt über den Bereich Logistik des AWI. Andere Regelungen sind jederzeit möglich, jedoch mit dem Bereich Logistik abzustimmen.
Grundlage für die Reiseorganisation bildet der vom Wissenschaftlichen Koordinator herausgegebene bzw bestätigte Dallmann-Reiseplan. Das bedeutet, die Logistik erhält die Reiseorder nicht von den Expeditionsteilnehmern, sondern ausschließlich über Herrn Wiencke. Dies gilt sinngemäß auch für Frachttransporte. Nur in wichtigen begründeten Ausnahmesituationen und nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch Herrn Wiencke (bei gleichzeitiger Klärung der Kostenzuordnung) werden Änderungen/ Umbuchungen bereits gebuchter Reisen vorgenommen.
In aller Regel werden die Reisen über einen Firmenreisedienst oder andere günstige Anbieter als Gruppenreisen gebucht; individuelle Einflußnahme auf die Buchungen sind insofern nur im Rahmen der Möglichkeiten der Anbieter möglich.
Angaben zu Frachtgewichten bzw Gewichten zu persönlichem Reisegepäck sind, bei Abweichungen vom üblichen Standard, bei Frau Kuhlmann-Treu in der Logistik zu erfragen.
Wünsche nach Abflugs- und Ankunftsflughafen werden, soweit möglich und von der Logistik beeinflußbar, entsprechend den Angaben in Ihrem Personalbogen berücksichtigt.
Bei Wünschen nach Verbindung der Flugreise mit einem vor- bzw nachgelagerten persönlichen Aufenthalt oder Urlaub im Reiseland sind die jeweiligen Flüge und Transfers selbst zu buchen. In Ausnahmefällen können über Frau Kuhlmann-Treu "Offene Rückflugtickets" vereinbart werden, welche Ihnen Spielraum für spätere Terminkonkretisierungen lassen.
Voraussetzungen für die Flugbuchung durch die AWI-Logistik sind:
- Sie haben den vollständig ausgefüllten Personalbogen bei der Logistik abgegeben und dabei insbesondere den Kostenträger angegeben.
- Sie haben der Reisekostenstelle des AWI (Frau Onken) den genehmigten Reiseantrag/ Dienstreiseauftrag abgegeben (gilt nur bei Finanzierungen aus dem Reisemittelfonds des AWI).
Bei An- und Abreise ist immer mit einigen Tagen Zwischenaufenthalt in Südamerika zu rechnen, entsprechende Hotel- und Verpflegungskosten sind deshalb einzukalkulieren. Desgleichen können es operative Erfordernisse notwendig machen Touristenschiffe und/ oder südamerikanische Flugzeuge für die An- und Rückreise zu nutzen. Auch hierfür können in aller Regel Kosten entstehen. Bei Überfahrten mit Touristenschiffen, werden z.B. im allgemeinen 50,- US$ pro Tag oder der entsprechende EURO-Betrag zum Tageskurs berechnet, den Sie in bar verauslagen müssen. Verhaltenshinweise bei Mitfahrten auf Touristenschiffen erhalten Sie hier.
Auch bei Flugtransfers mit chilenischer Logistik sind die dafür anfallenden Kosten für eine vor Ort-Bezahlung einzuplanen.
Mit Ausnahme der Bediensteten des AWI sind die Reisekosten nach/ von Jubany individuell mit dem jeweiligen Zuwendungsgeber abzurechnen. Hotelübernachtungs-kosten und Transfers müssen zunächst von Ihnen ausgelegt und später mit dem Zuwendungsgeber abgerechnet werden.
Vorrang bei allen Transportvarianten ab Buenos Aires und zurück hat unser argentinischer Kooperationspartner, das IAA/ DNA, weil diese Transporte im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrages für die Beteiligten kostenfrei sind. Dennoch wird es nicht ausbleiben, auch andere Transportmöglichkeiten zu nutzen. Bisher wurden alle Expeditionsteilnehmer sicher nach Jubany und zurück gebracht, bitte werden Sie nicht ungeduldig und haben Sie Verständnis, wenn Ihnen die endgültige Transportvariante in extremen Ausnahmefällen, weil von der AWI-Logistik nicht unmittelbar beeinflußbar, im ungünstigsten Fall erst 14 Tage vor Reiseantritt bekannt gegeben werden kann.
Beachten Sie bitte: wir sichern Ihre Hin- und Rückreise zur Antarktis - wir sichern diese jedoch nicht mit Garantien auf den Tag genau!
Berücksichtigen Sie bitte auch, daß bei Flügen von Buenos Aires über Marambio organisatorisch und/ oder wetterbedingte Zwischenaufenthalte an Marambio anfallen können. Hierdurch entstehen Ihnen zwar keine Mehrkosten für Verpflegung usw. aber es können Ihnen Arbeitstage Ihrer Expeditionsplanung verloren gehen.
Bei allen Transporten von Buenos Aires, Punta Arenas und/ oder Ushuaia aus wird dringend empfohlen, einige Teile der Polarkleidung zugriffbereit zu halten. Dies gilt sinngemäß auch für die Rückreise.
Die festgelegten Tranportwege und -termine von Südamerika zum Dallmann-Labor und zurück sind verbindlich.
Der Versand von Expeditionsfracht erfolgt möglichst in einem Sammeltransport für alle Expeditionsteilnehmer bevorzugt per Schiff, weil dies die kostengünstigste Variante ist. Die Temine für Sammeltransporte werden im Terminplan aufgeführt und sind konsequent einzuhalten. Die mitunter unangemessen erscheinenden langen Vorlaufzeiten resultieren aus dem Transportweg nach Buenos Aires, Zwischenzeiten für Agenturdienste, die Zollformalitäten und anderen, durch die AWI-Logistik nicht beeinflußbaren, Faktoren.
Die Anlieferung der Sammelfracht hat zum AWI-Hafenlager zu erfolgen. Bitte beachten Sie, daß vollständig ausgefüllte Frachtlisten (Vordrucke werden Ihnen übergeben) bei der Anlieferung beigefügt sind, da sonst die Fracht im Hafenlager nicht angenommen wird. Falls kein gesammelter Frachttransport vom AWI aus organisiert wird, oder Fracht nicht termingerecht angeliefert wird, müssen der Frachttransport und die evtl. zugehörigen Zollformalitäten von den Teilnehmern selbst organisiert werden.
Die Fracht wird in aller Regel von Buenos Aires aus mit dem argentinischen Eisbrecher "Almirante Irízar" nach Jubany transportiert und trifft dort erfahrungsgemäß im Januar ein. Wird Fracht früher in Jubany benötigt, muß sie von Buenos Aires aus per Flugzeug transportiert werden. Da dies frühzeitig angemeldet werden muß, sind die Termine des Terminplanes unbedingt einzuhalten. Die Logistik wird sich darüber hinaus um einen Frachttransport bereits im November bemühen.
Achtung: Das Gesamtgepäck (einschließlich Expeditionsausrüstung) darf auf diesem Transport von Buenos Aires aus 80 kg pro Person nicht überschreiten!
Frachtanlieferungsadresse:
AWI Hafenlager
Lloydwerft-Gelände
Brückenstr. 25
27568 Bremerhaven
Der Rücktransport der Fracht erfolgt in der Regel ebenfalls per Schiff durch Einschaltung entsprechender Agenturen. Externe Teilnehmer können die Rückfracht auch selbst organisieren und in diesen Fällen zu eigenen Kosten auch auf die Dienste der Agenturen zurückgreifen.
Die wichtigsten Agenturen des AWI sind hier aufgeführt.
Ihre Expeditionsfracht ist diversen unterschiedlichen Transportmöglichkeiten und Umschlägen ausgesetzt (Schiff, Flugzeug, Helikopter, Schneefahrzeugen usw.). Berücksichtigen Sie dies bei Art und Stabilität der Umverpackung. Bewährt haben sich hier solche Behältersysteme wie Alu-Boxen, Holzflachpaletten, Gitterboxen, Holzverschläge usw. In jedem Fall ist die Fracht seetransportsicher zu verpacken, weil nicht in jedem Fall garantiert werden kann, daß die Fracht unter Deck oder in Container gestaut wird.
Gehen Sie bei der Wahl Ihrer Umverpackungen und Verpackungshilfsmittel davon aus, daß alles was in die Antarktis eingeführt wird, auch wieder zurückzuführen ist.
Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen Kunststoff (Polysterol)- Kugeln, Chips etc. nicht zur Frachtsicherung verwendet werden.
Bei der Frachtanlieferung ist zu beachten:
- Die Fracht soll nach Möglichkeit palettiert angeliefert werden.
- Verpackung seegemäß, d.h. fest und stoßsicher, ggf. wassergeschützt
- Das Gewicht der einzelnen Kisten darf 60 kg nicht überschreiten.(Abweichungen hiervon sind mit der Logistik im Vorfeld abzusprechen; bedenken Sie bitte hierbei, daß Sie die Kisten u.U. an Marambio und Jubany selbst transportieren müssen.)
- Die Frachtanlieferung ist mit dem Hafenlager vorher in geeigneter Form (Telefon/ mail/ Fax) abzustimmen
10.2. Beschriftung und Dokumente zur Frachtabfertigung
Zur allgemeinen Kennzeichnung, insbesondere für den Weitertransport von Buenos Aires nach Jubany, müssen alle Frachtgüter mit einem großen gelben Kreuz gekennzeichnet sein (bei Kisten an mindestens zwei Seiten und am Deckel; gelbes Klebeband genügt). Für den Transport ab AWI-Hafenlager und bei Zwischenschaltung von Agenten müssen der Adressat und Absender deutlich angegeben werden. Der Adressat und das Format der Beschriftung ist bei der Logistik zu erfragen. Außerdem ist eine Numerierung der Frachtstücke erforderlich, die mit der Packliste und der Gesamtfrachtliste identisch sein bzw sich darin widerspiegeln muß.
Beispiel: Der Teilnehmer Heinz Mustermann möchte 2 Seesäcke, 1 Holzkiste und eine
Alu-Box, also 4 Packstücke, versenden. Die Numerierung muß deutlich und möglichst groß wie folgt vorgenommen werden: H.M. 4/1 sea bag
H.M. 4/2 sea bag
H.M. 4/3 wooden box
H.M. 4/4 aluminium box
H.M. kennzeichnet hierbei den Versender. Die Zahl 4 symbolisiert die Anzahl der Packstücke insgesamt, die fortlaufenden Zahlen 1 bis 4 die Nummern der Packstücke.
(Die Kennzeichnung der Packstücke und die Listen sind in englischer
Sprache anzugeben, die geforderte Wertangabe in EURO geschätzt.)
Folgende Papiere werden bei der Frachtanlieferung benötigt:
Packlisten:
Die Packlisten beziehen sich auf den Inhalt jeweils eines mitgeführten Packstücks (Kiste, Box, Seesack usw.) 1 Packstück = 1 Packliste
4 Packstücke = 4 Packlisten Im Inneren der Kiste/ Box sollte eine Kopie der Packliste eingelegt werden, dies vereinfacht evtl. Zollkontrollen.
Beachten Sie bitte: Die Fracht wird seitens des AWI nicht versichert. Der Transportweg ist sehr lang und kann über mehrere Länder und Zwischenstationen führen. Wertintensive persönliche Fracht (z.B. Laptops, Kameras udgl.) gehören nicht in die Frachtkisten!
Seesäcke sollten (als Diebstahlschutz) in Alu-Boxen oder Kisten eingestaut werden.
Kisten und Alu-Boxen sollen gegen einfachen Zugriff in geeigneter Form, z.B. mit Kabelbindern, verschlossen werden. Sicherheitsschlösser werden nicht empfohlen, da diese u.U. von den Zollorganen geknackt werden müssen.
Gesamtfrachtliste:
Die Gesamtfrachtliste beinhaltet eine Aufstellung aller Packstücke des jeweiligen Expeditionsteilnehmers bzw der Teilnehmergruppe.
Gemäß o.g. Beispiel: 4 Packstücke = 1 Gesamtfrachtliste
Nach der Abgabe der Gesamtfrachtliste und Packlisten an die AWI Logistik (bei Petra Loeppke) treffen Sie bitte eine Terminabsprache zur Anlieferung Ihrer Expeditionsfracht mit dem AWI Hafenlager. Bei Anlieferung der Expeditionsfracht sind die Gesamtfrachtliste und die Packlisten in Kopie mitzubringen; andernfalls wird die Fracht nicht angenommen.
Das AWI Hafenlager befindet sich im Freihafen, d.h. im Zollausland. Jeder Teil-nehmer muß nach Ablauf des Aufenthalts seine Ausrüstung selbst wieder in das Zollinland einführen. Die Teilnehmer (dies gilt nur für externe Expeditionsteilnehmer!) benötigen dafür das INF 3 Blatt (Rückwarenregelungsauskunftsblatt; welches bei Ihrem zuständigen Zollamt erhältlich ist).
Dieses INF 3 Blatt besagt, daß die Gegenstände, die ausgeführt werden bzw wurden, wieder nach Deutschland eingeführt werden sollen.
Für dieses Verfahren benötigt die Zollbehörde eine Kontrollmöglichkeit, daher:
- Kisten und einzelne Gegenstände nach v.g. Beispiel mit fortlaufenden Nummern versehen,
- in die Kistendeckel die jeweiligen Packlisten einkleben,
- als Anlage zum INF 3 die Gesamtfrachtliste anheften.
Die Zollabfertigung hat in dem für Sie zuständigen Zollamt bereits vor der Anlieferung zum AWI-Hafenlager zu erfolgen. Damit die Zollbehörde bei der Wiedereinfuhr schnell erkennen kann, ob es sich bei der wieder-eingeführten Ware um die vormals ausgeführten Gegenstände handelt, sind die Kisten unbedingt am Aufenthaltsende an der Station wieder so zu bestauen wie zu Beginn.
Für den Transport von Gefahrgütern auf Seeschiffen und mit Flugzeugen bestehen besondere, strenge Sicherheitsregeln. Gefahrguttransporte per Luftfracht können in Eigenverantwortung der Expeditionsteilnehmer durchgeführt werden, wenn die Güter nicht mit einem Sammeltransport transportiert werden können. Die Kosten für den Transport müssen in diesem Falle von den Auftraggebern bestritten werden. Wenn Sie im Zweifel darüber sind, ob eine Substanz, die Sie an der Station einsetzen wollen und die von Deutschland zur Station transportiert werden muß, Gefahrgut ist oder nicht, erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Lieferanten oder bei Herrn Klaus Woriescheck, dem Gefahrgutbeauftragten des AWI.
In aller Regel, werden jedoch Gefahrguttransporte nach und von Jubany von der AWI-Logistik organisiert.
Abwicklung der Gefahrgutanlieferung im AWI Hafenlager bei Sammeltransporten:
- Die Gefahrgüter sind unbedingt rechtzeitig auf einer gesonderten Gesamtfrachtliste anzugeben. Beachten Sie bitte hierbei den Terminplan.
- Es muß für jede Substanz eine "Verantwortliche Erklärung" nach International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code) erstellt werden. (Getrennte Formblätter für verschiedene Gefahrenklassen). Der Hersteller/ Lieferant ist zur Auskunft verpflichtet. Das Original der Erklärung muß gemäß Terminplan vor der Warenanlieferung an die Logistik ( an Herrn Klaus Woriescheck) geschickt werden, eine Kopie muß bei der Anlieferung mit übergeben werden.
- Die Gefahrgüter müssen vorschriftsmäßig nach IMDG Code verpackt und gekennzeichnet sein, jede Gefahrstoffklasse separat. Nicht vorschriftsmäßig verpackte Gefahrgüter werden von der AWI-Logistik nicht abgenommen.
- Es sind unbedingt geeignete und dafür zugelassene Leerbehälter für den Rücktransport der Gefahrgutabfälle mitzunehmen. Die Leerbehälter dürfen erst nach Befüllung gekennzeichnet werden. Die Verantwortung für die Entsorgung liegt bei jedem Expeditionsteilnehmer.
- Innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft der Rückfracht in Bremerhaven müssen die Gefahrengüter aus dem AWI Hafenlager abgeholt werden. Die Abholung Ihrer Ausrüstung im AWI-Hafenlager kann nur bei gleichzeitiger Mitnahme Ihrer Gefahrgüter erfolgen.
In der Regel werden im Vorfeld Ihres Einsatzes anstehende Fragen im Rahmen einer Koordinierungssitzung besprochen. Veranstalter sind die Koordinatoren des Dallmann-Labors, Christian Wiencke (wiss.) und Dirk Mengedoht (Log.). Richten Sie solche Fragen frühzeitig an sie, damit diese Fragen während der Koordinierungssitzung besprochen werden können.
Für Frachttransporte nach Jubany gilt sinngemäß das gleiche wie für Personentransporte. Das heißt, es werden die verschiedensten Frachtwege und Transportvarianten in Anspruch genommen, die in der Regel in Fremdleistung ausgeführt und/ oder von ausländischen Kooperationspartnern übernommen werden. Die Logistik hat hier also nur geringe Einflußmöglichkeiten, was bedeuten kann, daß Ihre Fracht nicht zeitgleich mit Ihnen an Jubany oder zurück in Deutschland eintrifft. Berücksichtigen Sie das bitte bei Ihren Arbeits- und Terminplanungen.Desgleichen können sowohl aus logistischen Gründen, als auch an der Station selbst durch ungünstige Wetterbedingungen bei Freilandarbeiten Ausfallzeiten entstehen, berücksichtigen Sie entsprechende Zeitzugaben bei Ihren Arbeitsprogrammen. Für unmittelbar nach Ihrem Einsatz in Deutschland anstehende terminliche Verpflichtungen sollten Sie ebenfalls eine Zeitreserve vorsehen, weil sich ihre Rückehr durch logistische Unwägbarkeiten terminlich verzögern kann.
Der Rücktransport der Fracht erfolgt in der Regel im April mit einem Schiff, so daß mit dem Eintreffen der Fracht in Bremerhaven frühestens erst im folgenden Mai/Juni gerechnet werden kann.
Kühl-Rückfracht ist rechtzeitig vor Reiseantritt in Art, Menge und Kühltemperatur der Logistik anzuzeigen, damit der Rücktransport in geschlossener Kühlkette organisiert werden kann. Beachten Sie bitte hierbei, daß diese Fracht erfahrungsgemäß erheblich später als Sie selbst in Deutschland eintreffen wird.
Im Dallmann-Labor stehen Ihnen Telefon, Fax und E-mail zur Verfügung.
Das Nachsenden von Privatpost ist nur in Ausnahmefällen und dies auch nur bedingt, wenn von argentinischer Seite ein Schiff oder Flugzeug Jubany ansteuert, möglich. Die Postadresse ist im Sekretariat des Fachbereich Biologie zu erfragen. Garantien für derartigen Postverkehr werden von keiner Seite übernommen.
Tel. Nr. 00870 382623512
Fax Nr. 00870 382623513
E-mail dallmann(at)awi.de


