Gehalt

Das Alfred-Wegener-Institut wendet seit 2011 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) an, der in der Regel auch auf Ihren Arbeitsvertrag Anwendung findet. Einige Ausnahmen gibt es, so zum Beispiel studentische Hilfskräfte oder Praktikant/innen - wenn Sie aber als Doktorand/in, als Postdoc oder Senior Scientist zu uns kommen oder als Mitarbeiter/in in Verwaltung, Technik oder Infrastruktur, dann richtet sich Ihr Arbeitsverhältnis und damit auch Ihr Gehalt normalerweise nach dem TVöD Bund.

Dies bedeutet dann, dass die Entgeltordnung des Bundes für Sie gilt, aus der sich Ihr Gehalt ableitet. Diese ist nach verschiedenen Berufsgruppen aufgegliedert und bestimmt die Zuordnung zu einzelnen Entgeltgruppen gemäß bestimmter Faktoren, die von Beruf zu Beruf unterschiedlich sein können - häufig geht es um die Breite und Tiefe bestimmter Fachkenntnisse, die für die zu erledigenden Aufgaben nötig sind, um die Schwierigkeit der Tätigkeit oder um die Verantwortung und/oder Bedeutung, die damit einhergeht. Falls Sie einen Blick in die Entgeltordnung werfen sollten, dann beachten Sie bitte, dass die gewählten Formulierungen sehr allgemein und ausdeutungsbedürftig sind - für den Laien ist in der Regel leider nur begrenzt nachvollziehbar, was genau mit welcher Begrifflichkeit gemeint ist. Hierzu ist meistens das Studium entsprechender arbeitsrechtlicher Kommentierung und passender Rechtsprechung nötig.

Wichtig für Sie ist jedenfalls: Ihr Gehalt ist nicht Verhandlungssache, sondern ergibt sich aus Ihren Aufgaben (die die Entgeltgruppe festlegen) und Ihrer Berufserfahrung - innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen, die steigende Berufserfahrung mit steigendem Gehalt honorieren. Zur Frage, wie sich Ihre Berufserfahrung auf die Stufenzuordnung bei der Einstellung auswirkt, haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie einen Blick in die aktuelle Entgelttabelle werfen möchten, dann klicken Sie hier.

Für Auszubildende gilt das jeweils aktuelle Entgelt nach dem Tarifvertrag für die Auszubildenden im öffentlichen Dienst (TVAöD), das momentan je nach Ausbildungsjahr zwischen etwa 1.000 und 1.200 € liegt.

Wenn Sie Fragen zum Gehalt für eine bestimmte Stelle haben, dann sprechen Sie die in der Stellenanzeige genannte Kontaktperson an oder fragen Sie gerne in der Personalabteilung nach (Kontakt rechts oben).