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Leitfaden für das Erstellen von wissenschaftlichen Fahrtvorschlägen für die Forschungsschiffe METEOR, MARIA S. MERIAN, POLARSTERN, SONNE und die mittelgroßen Forschungsschiffe mit Einschränkung auf die Punkte, die ausschließlich für POLARSTERN-Fahrtvorschläge Anwendung finden.

Stand: 09. März 2012

 

I.          Allgemeine Hinweise

1.       Für die Vergabe von Schiffszeit auf den großen und mittelgroßen Forschungsschiffen besteht ein zwischen den Betreibern abgestimmtes Verfahren, das es ermöglicht, Einsatzzeiten zwischen den einzelnen Schiffen auszutauschen. Durch das Verfahren wird ein vergleichbarer Standard der Begutachtung für alle Schiffe sichergestellt und der Einsatz optimiert. Die Einsatzplanung für die verschiedenen Schiffe liegt bei folgenden Verantwortlichen: AWI für POLARSTERN, DFG für METEOR und MARIA S. MERIAN, PTJ für SONNE und die Steuergruppe mittelgroßer Forschungsschiffe bzw. die lokalen Betreiber für POSEIDON, ALKOR, HEINCKE.

2.       Das für das jeweilige Schiff zuständige Gremium empfiehlt die Bereitstellung von Schiffszeit im Rahmen der ihm vorgelegten Fahrtvorschläge aufgrund der Voten ehrenamtlich tätiger Gutachter sowie logistischer und forschungspolitischer Randbedingungen. Die Gutachter beurteilen nach wissenschaftlichen Kriterien auf der Grundlage der Informationen, die Sie ihnen mit Ihrem Fahrtvorschlag geben. Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, mit der Formulierung Ihres Fahrtvorschlages die Voraussetzungen für ein abgewogenes und sachgerechtes Urteil zu schaffen.

3.       Im Interesse der Gutachter sollten Sie sich bitte kurz fassen. Der Fahrtvorschlag darf nicht mehr als 20 Seiten umfassen und sollte aus sich heraus verständlich sein. Fahrtvorschläge, die die vorgegebene Seitenzahl überschreiten, werden unbearbeitet zurückgegeben (maximaler Umfang der Anlagen siehe unter Punkt 9).

Fahrtvorschläge für POLARSTERN, METEOR, MARIA S.MERIAN, SONNE und die mittelgroßen Forschungsschiffe sollen in englischer Sprache mit einer deutschen Zusammenfassung und einem deutschen Kostenplan verfasst werden.

Termin zum Einreichen von neuen Fahrtvorschlägen für alle großen Schiffe ist spätestens der 30. September eines Jahres. Wiedervorlagen können auch zum 31. März eines Jahres eingereicht werden. Hierbei sind schiffsspezifische Vorlaufzeiten zu berücksichtigen:

·         FS POLARSTERN: entsprechend den Vorgaben des AWI sind Fahrtvorschläge in der Regel im Abstand von 3 bis 4 Jahren abzugeben – siehe Webseite (www.awi.de/de/infrastruktur/schiffe/polarstern/antragstellung). Vorschläge für Nebennutzung bereits eingeplanter Fahrten können bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Für den Zeitraum 10/2014 - 10/2016 ist der Termin für die Abgabe von Fahrtvorschlägen der 01.08.2012.

·      FS SONNE: in der Regel 2 Jahre vor einer geplanten Reise entsprechend Vorgaben BMBF – siehe Webseite (www.ptj.de/sonne-rundbrief)

·      FS METEOR und FS MARIA S. MERIAN: in der Regel 2 Jahre vor einer geplanten Fahrt

·      Mittelgroße FS: In der Regel 1 Jahr vor einer geplanten Fahrt.

4.       Werden Fahrtvorschläge, im Rahmen eines koordinierten Vorhabens (z.B. koordinierte DFG-Projekte, BMBF-Verbundprojekte, EU-Projekte, usw.) eingereicht, so vermerken Sie dies bitte in Ihrem Vorschlag. Beziehen Sie sich dabei auf die der Senatskommission für Ozeanographie vorgelegten Schiffseinsatzplanung Ihres koordinierten Vorhabens bzw. auf das beim BMBF geförderte Projekt. Bitte nennen Sie ebenfalls weitere nationale und internationale Programm- und Projektzusammenhänge der geplanten Reise.

5.       Wir bitten Sie,

·      in Ihrem Fahrtvorschlag entsprechend den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu formulieren,

·      in Ihrem Fahrtvorschlag nicht nur die Ordnungsnummern aus diesem Leitfaden zu übernehmen, sondern jeweils auch die vollständige Überschrift der einzelnen Abschnitte zu wiederholen,

·      bei Fahrtvorschlägen für die POLARSTERN und die mittelgroßen Forschungsschiffe die für den Fahrtvorschlag nicht relevanten Punkte wegzulassen, besonders für Fahrten im Rahmen von Lehrveranstaltungen,

·      das Deckblatt zu benutzen. Die im Deckblatt gemachten Angaben müssen mit denen im Fahrtvorschlag übereinstimmen und durch den Fahrtvorschlag begründet werden,

·      den Fahrtvorschlag in der Schriftart "Arial" (11 pt., min. 1-zeilig; Standard-Seitenränder, seitennummeriert), in DIN A4-Format, in elektronischer Form, unterschrieben und im PDF-Format einzureichen.

·      Für FS POLARSTERN sind die Fahrtvorschläge bei Polarstern-Coordination(at)awi.de einzureichen.

 

II.       Form des Fahrtvorschlages

1.       Allgemeine Angaben

Bitte geben Sie an, für welches/welche Forschungsschiffe Sie einen Fahrtvorschlag machen (Mehrfachnennungen möglich) und ob Sie Haupt- oder Nebennutzer sind.

Fahrtvorschläge zur Nebennutzung betreffen kleinere, insbesondere universitäre Arbeitsgruppen, die an einer bestehenden Fahrt teilnehmen. Voraussetzung zur Nebennutzung ist ein eigenständiges wissenschaftliches Arbeitsprogramm. Nebennutzer umfassen in der Regel Gruppen von bis zu 3 Personen (bei FS POLARSTERN bis zu 20). Nebennutzer können nicht Fahrtleiter sein. Anträge auf Nebennutzung können für bereits bewilligte Fahrten gestellt werden, soweit eine hinreichend große Vorlaufzeit (mindestens. 1 Jahr für die großen Schiffe) eingehalten wird. Für die mittelgroßen Forschungsschiffe ist keine Nebennutzung vorgesehen.

1.1     Nutzer

Nennen Sie zuerst die Person, die gegenüber dem begutachtenden Gremium die Verantwortung für die Durchführung des Vorhabens übernehmen soll. Hauptnutzer sollten einen Vorschlag bezüglich der Fahrtleitung der Reise machen. Bei einem Team von Nutzern wird die wissenschaftliche Qualifikation des gesamten Teams bewertet. Alle Nutzer tragen die Verantwortung für den Inhalt des Fahrtvorschlages und haben diesen zu unterschreiben.

 

Wir bitten alle Nutzer um folgende Angaben:

·      Vorname, Name, akademischer Grad

·      Dienststellung

·      Geburtsdatum, Nationalität

·      Geschäftszeichen früherer Anträge auf Projektförderung bei der DFG und beim BMBF

·      Institution (vollständige Bezeichnung)

·      Dienstadresse

·      Telefon

·      Telefax

·      E-Mail-Adresse

1.2     Thema

Bitte geben Sie hier einen möglichst aussagekräftigen Titel für das Vorhaben an. Nennen Sie dabei auch das Meeresgebiet, in dem Sie forschen möchten.

1.3     Kennwort

Das Kennwort leiten Sie bitte aus dem Thema ab. Es dient im Schriftwechsel zusätzlich zum Geschäftszeichen der Identifizierung des Vorhabens (max. 20 Zeichen).

1.4     Fachgebiet und Arbeitsrichtung

Bitte nennen Sie hier die Fachgebiete (z.B. Physikalische Ozeanographie, Meeresgeologie, Geophysik, Biogeochemie, Meeresbiologie) und die speziellen wissenschaftlichen Arbeitsrichtung (z.B. Seismik, Mikrobiologie), denen die Forschungsfahrt nach ihrer Hauptintention zuzuordnen ist.

1.5     Fahrtzeitraum und Schiff, sowie Großgeräte

·      Dauer der Fahrt (Anzahl der Arbeitstage und Transitzeit innerhalb des Arbeitsgebietes)

·      Jahr und Jahreszeit, in denen die Fahrt durchgeführt werden kann

·      evtl. begründete Einschränkungen auf bestimmte Jahreszeiten (siehe Deckblatt)

·      alternative Zeiträume

·      bevorzugte Häfen

·      erforderliche Großgeräte, mit kurzer Begründung der technischen Anforderungen und Nennung der alternativ zu nutzenden Plattformen

1.6     Deutsche und englische Zusammenfassung

Bitte fassen Sie Ihre geplanten Arbeiten und den wissenschaftlichen Hintergrund allgemeinverständlich und in nicht mehr als 15 Zeilen jeweils in deutscher und englischer Sprache zusammen.

 

2.      Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten

2.1     Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten

Bitte legen Sie den Stand der Forschung knapp und präzise in seiner unmittelbaren Beziehung zum konkreten Vorhaben und als Begründung für Ihre eigene Arbeit dar, mit Angabe der wichtigsten publizierten einschlägigen Arbeiten, auch anderer Wissenschaftler zu diesem Thema. In dieser Darstellung sollte deutlich werden, wo Sie Ihre eigenen Arbeiten einordnen und zu welchen der anstehenden Fragen Sie einen eigenen, neuen und weiterführenden Beitrag leisten wollen.

2.2     Literatur zu 2.1 (bitte eigene Arbeiten markieren)

2.3     Nationale und Internationale Einbindung

Bitte führen Sie an, in welche nationalen und internationalen Programme und Projekte Ihre Forschungsarbeiten eingebunden sind. Hier sind insbesondere Angaben erbeten, in welchem Maße die Forschungsfahrt Teil eines laufenden Projektes ist. Stellen Sie bitte kurz Ihre bestehende und geplante Zusammenarbeit mit Kollegen im In- und Ausland dar und benennen Sie das/die Forschungsprogramm(e), auf das/die sich der Fahrtvorschlag bezieht. Falls das Vorhaben Teil eines begutachteten Projektes ist, kann für den wissenschaftlichen Hintergrund auf dieses Projekt in zusammengefasster Form verwiesen werden. Nichtsdestoweniger muss jedoch deutlich gemacht werden, welchen spezifischen Beitrag die Forschungsfahrt zum Projekt leisten soll. (im Hinblick auf die wissenschaftlichen Ziele und Arbeitshypothesen; vergl. Abschnitt 3.1). Dabei soll der Fahrtvorschlag aus sich heraus verständlich sein. Erklären Sie bitte, ob gegebenenfalls aus den oben genannten Projekten Mittel zur Verfügung stehen.

2.4     Bei Fahrtvorschlägen zur Nutzung von FS SONNE erläutern Sie bitte den Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen des BMBF.

 

3.       Ziele und Arbeitsprogramm

3.1     Ziele

Gestraffte Darstellung des wissenschaftlichen Programms und der wissenschaftlichen Zielsetzung der beantragten Forschungsfahrt. Sofern Sie von dem Vorhaben neben der Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnis Ergebnisse erwarten (z.B. wissenschaftspolitische, wirtschaftlich-technische, gesellschaftspolitische Aspekte), so sollten Sie darauf hinweisen.

3.2     Arbeitsprogramm

Detaillierte Angaben über das an Bord geplante Arbeitsprogramm. Die Qualität des Arbeitsprogramms ist für die Förderwürdigkeit des Vorhabens von entscheidender Bedeutung. Das Arbeitsprogramm muss u. a. schlüssig nachweisen, wofür die einzelnen Einsatztage des Forschungsschiffes und Großgeräte benötigt werden.

3.2.1 Arbeitsgebiet mit Stations- und Profilkarten

Bitte erstellen Sie eine Liste mit den ungefähren Koordinaten und Wassertiefen Ihrer geplanten Fahrtroute und Anzahl und Lage der Stationen. Falls die Stationen erst während einer Fahrt festgelegt werden können, geben Sie bitte die geographischen Koordinaten des Arbeitsgebietes an. Die Angaben dieses Abschnittes sollen es den Gutachtern ermöglichen, die Notwendigkeit der Arbeitstage und die Fahrtzeiten im und zwischen Arbeitsgebieten nachzuvollziehen. Zusätzlich können hochauflösende Arbeitsgebiet- und Profilkarten im Umfang von bis zu 5 Seiten als Anhang beigefügt werden.

3.2.2 Arbeiten in Hoheitsgebieten anderer Nationen – Forschungsgenehmigungen

Bitte geben Sie an, in welchen Wirtschaftszonen (EEZ) die Forschungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die diplomatischen Anträge für Forschungsgenehmigungen in den Wirtschaftszonen (EEZ) anderer Länder in der Regel sechs Monate vor Forschungsbeginn gestellt sein müssen. Bei Arbeitsgebieten mit bekanntermaßen schwierigen Genehmigungsverfahren, stellen Sie bitte kurz dar, ob alternative Arbeitsgebiete in Frage kommen, und ob sie spezielle Kooperationsab-kommen/Projekte mit Wissenschaftlern des jeweiligen Landes haben. Von Arbeiten in gefährdeten Gebieten (Piraterie, Kriegsgefahr) ist abzusehen. Informationen hierüber erteilt die Leitstelle Deutsche Forschungsschiffe (www.ifm.zmaw.de/de/ldf/) oder die AWI-Logistik (Marius Hirsekorn, Alfred-Wegener-Institut, Am Handelshafen 12, D-27570 Bremerhaven, Tel: +49(471)4831-2241, Fax: +49(471)4831- Schiffskoord@awi.de).

3.2.3 Einsatz von Geräten

Bitte begründen Sie den Einsatz aller Geräte. Zu diesen gehören sowohl bordeigene Geräte wie u.a. Lotsysteme, CTD/Rosette, Netze, Winden (bitte benötigte Länge und Kabel angeben), Laborcontainer, Isotopencontainer, als auch externe Geräte, wie u.a. ROV, AUV, MeBo, Kernabsatzgestelle, Seismik, OBS, OBH, Verankerungen, Lander, Fischereigeräte, Helikopter. Bitte weisen Sie nach, dass externe Geräte, die benutzt werden sollen, zur Verfügung stehen. Für METEOR, MERIAN und SONNE können die projektspezifischen Einsatzkosten von Geräten finanziert werden, wenn sie im Fahrtvorschlag begründet sind und positiv begutachtet wurden. Wir bitten Sie, die Finanzierung über vorhandene Mittel zu prüfen. Bezüglich der Finanzierung beachten Sie bitte Abschnitt 4.4.1. Einsatzkosten Großgeräte

3.2.4  Besondere Anforderungen

Bitte nennen Sie besondere Anforderungen, wie die Durchführung von Eisstationen, Besuch von Forschungsstationen, Abstimmung mit anderen Schiffen usw.

3.2.5  Arbeitstage

Bitte stellen Sie tabellarisch dar, welche Arbeiten in der beantragten Zeit durchgeführt werden sollen. Zusätzlich zur Gesamt-Abschätzung der Einsatzzeit von Geräten, Transit zwischen Stationen usw, soll der chronologische Ablauf der Fahrt und der Geräteeinsatz an den vorgeschlagenen Stationen nachvollziehbar sein.

3.2.6. An- und Abreise

Bitte nennen Sie Ihren bevorzugten Start- und Zielhafen und schätzen Sie die Reisedauer ins und aus dem Arbeitsgebiet ab.

3.2.7. Maßnahmen zur verantwortungsvollen Meeresforschung

Erläutern Sie, welche Maßnahmen sie im Hinblick auf die „Erklärung zu einer verantwortungsvollen Meeresforschung“ (Anhang 1) sowie den von der Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) herausgegebenen „Code of Conduct for Responsible Marine Research in the Deep Seas and High Seas of the OSPAR Maritime Area” (Anhang 2) ergriffen werden.

 

4.       Mittel für die Durchführung der Fahrt

Für FS POLARSTERN können keine Mittel zur Durchführung der Fahrt beantragt werden.

 

5.       Fahrtteilnehmer

Bitte nennen Sie die Gesamtzahl der von Ihrer Arbeitsgruppe benötigten Plätze an Bord. Soweit schon bekannt, geben Sie bitte Namen, Aufgabe an Bord, Institution und Statusgruppe (Wissenschaftler, Techniker, studentische Hilfskraft, Beobachter) der Fahrtteilnehmer an. Für die großen Schiffe werden Hauptnutzer nachdrücklich gebeten, ggf. Nebennutzern eine Fahrtteilnahme zu ermöglichen. Auf MARIA S. MERIAN, METEOR und SONNE sollen in der Regel mindestens 3 Bordplätze und auf POLARSTERN bis zu 20 Bordplätze für Nebennutzer bereitgehalten werden.

 

6.       Daten-/Probensicherung und Verfügbarkeit

Daten und Proben, die während Reisen mit deutschen Forschungsschiffen gewonnen wurden, müssen dauerhaft gesichert und in einem angemessenen Zeitraum der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zur Nutzung zugängig gemacht werden. In dem Fahrtvorschlag muss ein Datenkonzept (Datennutzung, Archivierung und Freigabe) vorliegen. Darin muss dargelegt werden, welche Daten/Proben gewonnen werden sollen, in welchem Daten-/Probenzentrum die Speicherung bzw. Endlagerung erfolgen soll, wann die Daten/Proben zur Sicherung übergeben und wann sie zur Nutzung durch die wissenschaftliche Öffentlichkeit frei gegeben werden sollen. Die Daten-/Proben-Sicherung erfolgt durch die Übergabe an ein etabliertes Daten-/Probenzentrum oder eine Daten-/Probenbank, die eine langfristige Datenhaltung gewährleisten kann. Die Freigabe zur Nutzung durch andere Anwender kann zum Schutz der eigenen Publikationsrechte verzögert erfolgen. Dazu können Daten/Proben geschützt in einem Daten-/Probenzentrum eingelagert werden, so dass nur deren Existenz öffentlich angezeigt wird.

Die Qualität des Datenkonzepts geht in das Ergebnis der Begutachtung ein.

 

7.       Erklärungen

Folgendes ist zu erklären:

"Die Unterzeichner verpflichten sich, die geplanten Forschungsaktivitäten im Rahmen der 'Erklärung zu einer verantwortungsvollen Meeresforschung' (Anlage 1 und 2) durchzuführen"

Fügen Sie eine Erklärung bei, falls Sie einen Antrag auf Förderung des vorgelegten Vorhabens an anderer Stelle eingereicht haben oder dies beabsichtigen.

 

8.        Unterschrift(en)

Der Fahrtvorschlag muss von allen unter 1.1 genannten Nutzern unterschrieben werden (eingescannte Unterschrift).

 

9.       Verzeichnis der Anlagen

Bitte listen Sie hier die dem Fahrtvorschlag beigefügten Anlagen auf. Die Anlagen müssen den Lebenslauf der unter 1.1 genannten Nutzer und Listen mit den Veröffentlichungen der der letzten fünf Jahre enthalten. Weiterhin können die unter 3.2.1 genannten hochauflösenden Karten und gegebenenfalls Angebote als Anlagen beigefügt werden. Weitere Anlagen werden nicht akzeptiert.


 

Erklärung zu einer verantwortungsvollen Meeresforschung

 

Vorbemerkungen

Als Meeresforscher schätzen und achten wir die Einzigartigkeit und Komplexität der Meeresumwelt. Daher haben wir ein besonderes Interesse am Erhalt dieses ökologisch, wissenschaftlich, kulturell und auch wirtschaftlich wertvollen Lebensraumes. Gerade durch die fundierten Kenntnisse sowie die Verwendung von spezialisiertem Gerät in der Meeresforschung, wie Forschungsschiffe und bemannte oder unbemannte Forschungstauchboote, sind Wissenschaftler die einzige Gruppe, die diese besondere Meeresumwelt beobachten und bewerten kann. Die Folgen wissenschaftlicher Arbeiten sind im Vergleich mit natürlichen Variationen (vulkanische/ tektonische Ereignisse, Rutschungen, Klimavariationen, usw.) oder Störungen durch andere menschliche Aktivitäten (z. B. Bergbau, Fischerei, Schifffahrt) generell als gering für die Untersuchungsgebiete einzuschätzen. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, dass gewisse Forschungsaktivitäten einen – wenn auch ungewollten – negativen Nebeneffekt auf einzelne Gebiete oder Lebewesen haben.

Ein grundlegendes Verständnis des äußerst komplexen Meeressystems ist die beste Voraussetzung für den Schutz der Meere und dessen ökologisch tragfähiger Nutzung. Dieses Verständnis ist jedoch nur durch wissenschaftliche Meeresforschung zu gewinnen. Daher muss die Meeresforschung integraler Bestandteil und Grundvoraussetzung für ein effektives Ressourcenmanagement und den Erhalt der natürlichen Biodiversität in den Meeren sein. Forschungsvorhaben müssen sich bemühen, einen möglichst natur- und umweltfreundlichen Ansatz zu wählen. Für die Bewilligung von Forschungsanträgen und Expeditionen sind die folgenden Grundsätze anzuwenden:

 

Grundsätze der verantwortungsvollen Meeresforschung

Als Mitglieder der internationalen Meeresforschungsgemeinschaft und im Sinne einer verantwortungsvollen Forschung fordern wir alle an Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftler auf, die folgenden generellen Grundsätze bei Untersuchungen der Meere zu beachten:

1)      Vermeidung von Aktivitäten im Rahmen von Forschungsvorhaben, die regionale Populationen oder prozentual hohe Individuenzahlen von Meeresorganismen nachhaltig beeinträchtigen könnten.

2)      Vermeidung von Aktivitäten im Rahmen von Forschungsvorhaben, die wesentliche Veränderungen bzw. Schäden der marinen Ökosysteme (im physikalischen, chemischen, biologischen und geologischen Sinne) hervorrufen.

3)      Bei Durchführung der Forschungsaktivitäten in ökologisch besonders sensitiven Gebieten (für den Nordatlantik und die Ostsee zum Beispiel die Habitate der OSPAR und HELCOM „List of threatened and/or declining species or habitats“; für andere Regionen gilt Entsprechendes) sowie in nationalen oder internationalen Meeresschutzgebieten ist Vorsorge zu treffen, dass Schutzgüter im Sinne der Schutzziele (insbesondere geschützte Arten und Biotope) gar nicht oder in möglichst geringem Umfang gestört oder geschädigt werden.

4)      Vermeidung von Probenahmen, die im Rahmen des Forschungsvorhabens nicht notwendig sind.

5)      Verwendung der jeweils am besten geeigneten und natur- und umweltschonenden Metho­dik für die Untersuchungen, soweit diese im zumutbaren Rahmen zur Verfügung stehen.

6)      Sicherstellung, dass im Rahmen von Forschungsvorhaben die Umsetzung von Organismen zwischen verschiedenen Meeresgebieten, die potenziell den Lebensraum oder die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft permanent verändert, vermieden wird.

7)      Vermeidung von Aktivitäten, die Experimente und Beobachtungen anderer Wissenschaftler beeinflussen würden. Dies erfordert, dass sich die Wissenschaftler mit gegenwärtigen und geplanten Forschungsvorhaben in dem betreffenden Meeresgebiet vertraut machen. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass eigene Forschungsvorhaben oder Pläne der internationalen Forschungsgemeinschaft mittels frei zugänglicher Datenbanken bekannt gemacht werden.

8)      Sicherstellung einer möglichst breiten Verwendung von biologischen, chemischen und geologischen Proben, die im Rahmen von Kooperationen zwischen Wissenschafts­gemeinschaften gewonnen wurden. Archivierungsfähiges Probenmaterial sollte zur weiteren Nutzung für die wissenschaftliche Gemeinschaft verfügbar gehalten werden.

9)      Bekenntnis zu einer internationalen Nutzung von Daten, Proben und Ergebnissen über entsprechende Datenbanken, um eine unnötige erneute Probennahme und Belastungen zu vermeiden und um ein globales Verständnis des marinen Lebensraumes zu fördern.

Die deutsche Meeresforschung unterstützt geeignete Forschungsprojekte, die die Erfassung, Erforschung, Bewertung und möglicherweise ökologische Optimierung der Effekte von Forschungstätigkeiten auf die Meeresnatur und -umwelt zum Ziel haben.

Die Senatskommission für Ozeanographie der Deutschen Forschungsgemeinschaft und das Konsortium Deutsche Meeresforschung (KDM) unterstützen uneingeschränkt, auch in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen, die einzelnen Aussagen dieser Erklärung zu einer verantwortungsvollen wissenschaftlichen Meeresforschung und fordern alle Wissenschaftler auf, sich bei der Planung und Durchführung von Forschungsvorhaben den zuvor genannten Grundsätzen zu unterwerfen. Für die Bewilligung von Forschungsanträgen und Expeditionen ist die Anwendung dieser Grundsätze eine notwendige Voraussetzung.

 

Anhang 2

 

OSPAR Code of Conduct for Responsible Marine Research in the Deep Seas and High Seas of the OSPAR Maritime Area

Version: 7-Mar-2008

Background

1.       This code of conduct is based on the InterRidge Statement of Commitment to Responsible Research Practices at Deep-Sea Hydrothermal Vents, and an unofficial translation of the German Senatskommission für Ozeanographie / German Marine Consortium KDM, Commitment to Responsible Marine Research. It has been developed within the work programme of the OSDPAR Biodiversity Committee by an intersessional correspondence group on marine protected areas working in consultation with a number of deep sea scientists and experts. It is currently being circulated to European scientific bodies for further comment.

2.       The OSPAR Maritime Area includes large areas of deep and high sea.[1] These are recognised as containing ecosystems that may have a lower resilience than shallower nearshore areas, including several species and habitats that can be vulnerable to human disturbances.

3.       The OSPAR Commission has adopted, and keeps under review, an Initial OSPAR List of Threatened and/or Declining Species and Habitats (OSPAR agreement 2004/6) to guide the setting priorities for its further work on the conservation and protection of marine biodiversity. The species and habitats on this list, especially those occurring in high / deep sea areas, are vulnerable to different actual or potential human activities, including marine scientific research.

4.       OSPAR acknowledges the provisions and entitlements of United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) and highlights that the General Principles for the Conduct of Marine Scientific Research set out therein require, inter alia, that marine scientific research shall be conducted in compliance with all relevant regulations adopted in conformity with UNCLOS including those for the protection and preservation of the marine environment.

5.       OSPAR recognises that marine research scientists appreciate the uniqueness and complexity of the marine environment, and are therefore particularly interested in preserving this scientifically, aesthetically, ecologically, and potentially economically valuable environment. Because of the specialized nature of the equipment required to work in the deep-sea, such as manned and unmanned research submersibles, scientists are the primary group of people who have had the opportunity to visit and value these extraordinary habitats. OSPAR also recognises that scientists have already worked to develop codes of conduct for some deep-sea features, such as hydrothermal vents and cold water corals, and this OSPAR code of conduct has been written to fit harmoniously with those. (Specific provisions concerning the conduct of scientific research in certain deep / high seas habitats will be attached as annexes to this statement as they are developed.)

6.       The potential impact of many scientific activities on the marine environment is low in comparison to the potential for disturbance by natural processes (e.g. volcanic/tectonic events, slumps, climate variation, etc.) or other human activities (e.g. mining, fisheries, and shipping). Indeed many areas, especially seamounts and cold coral reefs, have been widely impacted by human activities, like fisheries, long before being scientifically studied. Nonetheless, there remains the possibility that some scientific activities could have unwanted negative side-effects on particular regions or animals if research activities are not carefully planned and executed. In addition, because only a limited number of sites are currently known and scientists from a wide variety of disciplines frequently work at these single locations, there is the potential for conflicting effects among studies, and multiple impacts, particularly at sites where scientific activity is intense.

7.       OSPAR recognises that protection and sustainable use of the oceans is best served by a fundamental understanding of its complex marine ecosystems, and that can only be achieved through marine research. OSPAR further recognises that the role of scientists is also of primary importance concerning the implementation of the OSPAR network of Marine Protected Areas, and this should be preceded with the best available science.

8.       Thus, marine research is a prerequisite and an integral component of an ecosystem based management of marine resources and the effective conservation of biodiversity of the deep and high seas. Most forms of observation and investigation of natural systems involve some disturbance of the systems being studied. In the interest of environmental stewardship, it must be the goal of research scientists to minimize disturbances as much as possible, while still gathering the information necessary both to understand the systems and to form a basis for sustainable use strategies. Therefore, marine scientists should always evaluate their research plans from a conservative standpoint, and choose the most environmentally friendly research approach.

9.       When awarding research grants or research cruise time, the research plans should be assessed against conformity with the following principles.

Conduct of responsible marine science

10.   OSPAR requests all scientists working in the deep seas and high seas of the OSPAR maritime area to adhere to the following principles when conducting their work:

a.       Species: avoid, in the course of scientific research, activities which could lead to long-lasting changes in regional populations or substantially reduce the number of individuals present.

b.       Habitats: avoid, in the course of scientific research, activities which could lead to substantial physical, chemical, biological or geological changes or damage to marine habitats.

c.        Threatened and/or declining features: When working in areas of particular ecological vulnerability, including, inter alia, the features listed in the OSPAR “List of Threatened and/or Declining Species and Habitats” utmost care should be taken not to disturb or damage the features as far as possible.

d.       Management areas / marine protected areas: When working in areas of particular ecological importance and/or sensitivity, including, inter alia, OSPAR marine protected areas, care has to be taken not to disturb or damage the protected features, and that activities are in compliance with regulations for the area. Further, scientists are requested to respect the importance of management areas like marine protected areas and are asked to assist in their implementation through the use of the best scientific knowledge.

e.        Notification and research planning: Avoid activities which could disturb the experiments and observations of other scientists. This requires that scientists: a) make themselves familiar with the status of current and planned research in an area; and b) that they ensure that their own research activities and plans are known to the rest of the international research community via appropriate public domain data bases and web sites.

f.        Methods: Use the most environmentally-friendly and appropriate study methods which are reasonably available.

g.        Transport of biota: Ensure that transport of biota between different marine regions, which could lead to changes in the environment or the composition of marine communities, does not occur.

h.       Collections: Avoid collections that are not essential to the conduct of the scientific research, and reduce the number of samples to the necessary minimum.

i.         Collaboration and cooperation: Ensure the fullest possible use of all biological, chemical and geological samples through collaborations and cooperation within the global community of scientists. Samples which can be archived should be placed in accessible repositories for future use.

j.         Data-sharing: Practise international sharing of data, samples and results in order to minimize the amount of unnecessary sampling and to further a global understanding of the marine environment.

11.   OSPAR supports the individual points of this commitment unreservedly and requests all scientists to adhere to them when planning and carrying out their research.

12.   Their application should be a prerequisite for the granting of research funds and ship time.

 

[1] For the purposes of this document, deep sea shall follow the FAO definition and mean areas of the sea deeper than 200 metres, and high seas shall mean the water column and / or the seabed in areas beyond national jurisdiction, within the OSPAR Maritime Area.


 
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