Antragstellung zur Nutzung der POLARSTERN
Für die Beantragung von Schiffszeit auf den großen und mittleren deutschen Forschungsschiffen besteht ein zwischen den Betreibern abgestimmtes Verfahren, das es ermöglicht, im Rahmen der vom Konsortium Deutscher Meeresforschung und der Senatskommission für Ozeanographie eingesetzten „Koordinationsgruppe Schiff“ Fahrtvorschläge zwischen den einzelnen Schiffen austauschen. Damit soll ein vergleichbarer Standard auf allen Schiffen sichergestellt und der Einsatz optimiert werden. Die Federführung liegt für die POLARSTERN beim AWI, für METEOR und MARIA S. MERIAN bei der DFG, für SONNE beim PTJ und für POSEIDON, ALKOR, HEINCKE bei der Steuergruppe mittelgroße Schiffe bzw. dem lokalen Betreiber. Die kleineren Forschungsschiffe sind nicht in dieses Verfahren eingeschlossen.
Die wissenschaftliche Bewertung erfolgt für POLARSTERN durch den Nutzerbeirat, für METEOR und MARIA S. MERIAN durch die die Senatskommission für Ozeanographie, für SONNE durch das Gutachtergremium „Meeresforschung mit FS SONNE“ und für POSEIDON, ALKOR, HEINCKE durch die Steuergruppe.
Fahrtvorschläge für POLARSTERN sollen in englischer Sprache mit einer deutschen Zusammenfassung entsprechend dem Leitfaden mit einem Deckblatt wie folgt eingereicht werden:
Per Email an: Polarstern-Coordination(at)awi.de
Mit Kopie per Post an:
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung
Polarsternkoordination
z.Hd. Frau Sanne Bochert
Postfach 12 01 61
27515 Bremerhaven
Fahrtvorschläge für METEOR und MERIAN können bei der Senatskommission für Ozeanographie der DFG eingereicht werden. Siehe:
Fahrtvorschläge für FS SONNE können beim PTJ MGS eingereicht werden. Siehe:
http://www.ptj.de/sonne-rundbrief
Fahrtvorschläge für die mittleren Forschungsschiffe können bei der Steuergruppe eingereicht werden. Siehe:
http://www.io-warnemuende.de/forschungsschiffe.html
Fahrtvorschläge für Polarstern
Fahrtvorschläge können von einzelnen Wissenschaftlern abgegeben werden. Wir ermutigen aber dazu, dass sich Gruppen mit gemeinsamen wissenschaftlichen Interessen und logistischen Anforderungen oder regionaler Übereinstimmung zu Gruppenanträgen zusammenfinden. Im Gruppenantrag muss ein verantwortlicher Ansprechpartner genannt sein. Anträge aus dem Ausland können in den Grenzen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt werden. Sie sollten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen oder in Zusammenarbeit mit deutschen Projektanträgen abgegeben werden.
Die Begutachtung erfolgt im Regelfall durch Mitglieder des Nutzerbeirats. Anträge werden bezüglich der wissenschaftlichen Inhalte und der Eignung für die Umsetzung auf POLARSTERN begutachtet.
Die Planung umfasst in der Regel drei Jahre und ist ein Jahr im Voraus abgeschlossen. Der z. Z. gültige Plan
http://www.awi.de/de/infrastruktur/schiffe/polarstern/fahrtplan_fs_polarstern/
gilt für den Zeitraum 2011 bis 2014. Der nächste Aufruf zur Antragsabgabe erfolgte am 9. März 2012 für den Zeitraum 2014 bis 2016 und wurde über die Website bekannt gemacht. Darüber hinaus erfolgen keine schriftlichen Aufrufe.
Das Planungsverfahren verläuft wie folgt:
1. Aufruf zur Abgabe von Fahrtvorschlägen durch den Koordinator über die Polarstern-Website am 9. März 2012 mit Abgabefrist bis zum 1. August 2012,
2. Anonyme Begutachtung durch mindestens zwei Mitglieder des Nutzerbeirats und externen Gutachtern,
3. Nachbesserung der mit Einschränkung akzeptierten Fahrtvorschläge,
4. Erstellung des Plans durch den Koordinator auf der Grundlage der positiv begutachteten Fahrtvorschläge,
5. Sitzung des Nutzerbeirats im Mai 2013,
6. Modifikation des Plans entsprechend dem Ergebnis der Sitzung,
7. Genehmigung des Plans durch das AWI-Direktorium und den Polarstern-Nutzerbeirat,
8. Veröffentlichung im Herbst 2013.
9. Der neue Plan gilt für den Zeitraum Oktober 2014 bis Oktober 2016.
Nachrück- und Nebennutzeranträge
Es können jeweils zum 30. September des Jahres Nachrück- oder Nebennutzeranträge abgegeben werden, die entsprechend der logistischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Sie werden Gutachtern vorgelegt, wenn erkennbar ist, dass sie im Rahmen des gültigen Plans umgesetzt werden können. Der beschlossene zeitliche Rahmenplan mit der räumlichen Zuordnung der Fahrtabschnitte wird nur in äußerst dringenden Ausnahmefällen geändert. Kleinere Projekte, die schon begutachtete Projekte sinnvoll ergänzen, können ohne Begutachtungsverfahren in die Planung aufgenommen werden. Die Nachrückanträge finden im Rahmen der Koordinationssitzungen der Saison oder des Fahrtabschnitts Eingang in den Fahrtplan. Die Saisonkoordinationssitzungen finden in der Regel im Oktober für die kommende Arktissaison und im Dezember für die kommende Antarktissaison statt.
Nachrück- und Nebennutzeranträge sind ebenfalls entsprechend dem Leitfaden zu stellen und mit einem Deckblatt abzugeben.
Um den Belangen des Umweltschutz zu genügen, müssen Arbeiten auf der POLARSTERN so geplant und durchgeführt werden, dass sie der Erklärung zu einer verantwortungsvollen Meeresforschung der DFG/KDM entsprechen.
Die Antragsteller akzeptieren die vom AWI in Anlehnung an die Senatskommission für Ozeanographie erlassene Datenrichtlinie zur Sicherung und Verfügbarkeit von Daten und Proben, die auf der POLARSTERN gewonnen wurden.



