Antragstellung zur Nutzung der POLARSTERN
Für die Beantragung von Schiffszeit auf den großen und mittleren deutschen Forschungsschiffen besteht ein zwischen den Betreibern abgestimmtes Verfahren, das es ermöglicht im Rahmen der vom Konsortium Deutscher Meeresforschung und der Senatskommission für Ozeanographie eingesetzten „Koordinationsgruppe Schiff“ Anträge zwischen den einzelnen Schiffen austauschen. Damit soll ein vergleichbarer Standard auf allen Schiffen sichergestellt und der Einsatz optimiert werden. Die Federführung für die verschiedenen Schiffe verbleibt bei den bisherigen Verantwortlichen. AWI für POLARSTERN, DFG für METEOR und MARIA S. MERIAN, PTJ für SONNE und die Steuergruppe mittelgroße Schiffe bzw. die lokalen Betreiber für POSEIDON, ALKOR, HEINCKE. Die kleineren Forschungsschiffe sind nicht in dieses Verfahren eingeschlossen
Die wissenschaftliche Bewertung verbleibt ebenfalls in Händen der bisher zuständigen Gremien. Der Nutzerbeirat für POLARSTERN, Senatskommission für Ozeanographie für METEOR and MARIA S. MERIAN, Gutachtergremium „Meeresforschung mit FS SONNE“ für SONNE, die Steuergruppe für POSEIDON, ALKOR, HEINCKE.
Anträge für POLARSTERN können in englischer oder deutscher Sprache beim Alfred-Wegener-Institut entsprechend dem Leitfaden mit einem Deckblatt wie folgt eingereicht werden:
als Email an:
Polarstern-Coordination(at)awi.de
mit Kopie per Post an:
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung
Petra Steffens
Postfach 12 01 61
27515 Bremerhaven
Anträge für METEOR und MERIAN können in englischer oder deutscher Sprache bei der Senatskommission für Ozeanographie der DFG eingereicht werden. Siehe Web-Seite
Anträge für FS SONNE müssen in deutscher Sprache verfasst werden und beim PTJ MGS eingereicht werden. Siehe Web-Seite:
http://www.fz-juelich.de/ptj/forschungsschiffe
Anträge für die mittleren Forschungsschiffe können bei der Steuergruppe in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Siehe Webseite:
www.io-warnemuende.de/general/steering-group/index.htm
Anträge können von einzelnen Wissenschaftlern abgegeben werden. Wir ermutigen aber dazu, dass sich Gruppen mit gemeinsamen wissenschaftlichen Interessen und logistischen Anforderungen oder regionaler Übereinstimmung zu Gruppenanträgen zusammenfinden. Im Gruppenantrag muss ein verantwortlicher Ansprechpartner genannt sein. Anträge aus dem Ausland können in den Grenzen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt werden. Sie sollten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen oder in Zusammenarbeit mit deutschen Projektanträgen abgegeben werden.
Die Begutachtung erfolgt im Regelfall durch Mitglieder des Nutzerbeirats. Anträge werden nicht nur bezüglich der wissenschaftlichen Inhalte begutachtet, sondern vor allem bezüglich der Eignung für die Umsetzung auf POLARSTERN.
Die Planungsdauer umfasst im Allgemeinen drei Jahre und soll mindestens ein Jahr im Voraus abgeschlossen sein. Der zur Zeit gültige Plan umfasst den Zeitraum bis 2011. Der nächste Aufruf zur Antragsabgabe soll 2009 für den Zeitraum 2011 bis 2013/14 über die Website erfolgen. Ein umfassender schriftlicher Aufruf wird nicht mehr erfolgen. Es können aber jedes Jahr bis zum 1. November Nachrückanträge (z.B. DFG-Anträge) abgegeben werden, die frühestens bei der darauf folgenden Arktis-Reise berücksichtigt werden können. Sie werden Gutachtern vorgelegt, wenn erkennbar ist, dass sie im Rahmen des gültigen Plans noch berücksichtigt werden können. Der beschlossene Plan wird nur in dringenden Ausnahmefällen geändert. Kleinere Projekte, die schon begutachtete Projekte sinnvoll ergänzen, können ohne Begutachtungsverfahren mit aufgenommen werden.
Damit läuft das Planungsverfahren in Zukunft wie folgt ab:
- Ein Aufruf zur Antragsabgabe durch den Koordinator über die Polarstern-Website mit Stichtag 1. Dezember 2009
- Anonyme Begutachtung durch mindestens zwei Mitglieder des Nutzerbeirats und externen Gutachtern
- Erstellung des Plans durch den Koordinator
- Sitzung des Nutzerbeirats Anfang 2010
- Modifikation des Plans entsprechend dem Ergebnis der Sitzung
- Genehmigung des Plans durch das Direktorium
- Abgabe von Nachrück-Anträgen für das kommende Jahr jeweils zum 1. November ohne ausdrücklichen Aufruf
- Berücksichtigung dieser Anträge nach Begutachtung, wenn sie im laufenden Plan untergebracht werden können.
Um den Belangen des Umweltschutz zu genügen, müssen Arbeiten auf der Polarstern so geplant und durchgeführt werden, dass sie der Erklärung zu einer verantwortungsvollen Meeresforschung der DFG/KDM entsprechen.


