Information und Benutzungsordnung
1. Allgemeines und Öffnungszeiten
1.1 Für AWI-Mitarbeiter ist die Bibliothek ständig geöffnet. Betreuung durch Fachpersonal findet nur während der allgemeinen Arbeitszeiten statt. Für externe Benutzer ist die Bibliothek von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr und am Freitag von 9:00 - 13:00 zugänglich.
1.2 Die Bestände der Bibliothek (Bücher und Zeitschriften) sind über die OPAC-Seite recherchierbar. Die Neuerwerbungen der Bibliothek sind hier ebenfalls verzeichnet.
1.3 Allgemeine Informationen und Querverweise finden sich auf der Bibliotheksseite .
1.4 Ausleihberechtigung haben alle, die im AWI einen Arbeitsplatz haben (außer Praktikanten). Name, Sektions-/Bereichszugehörigkeit und Telefonnummer sind in die Nutzerdatei einzutragen. Bei Gastwissenschaftlern ist der jeweilige Betreuer oder Sektionsleiter anzugeben. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Bibliotheksleitung abzusprechen (Anmeldeformulare zur Aufnahme Bibliotheksnutzern finden sich in der Bibliothek und unter AWI-Intern Homepage). Andere Nutzer (u.a. Praktikanten) dürfen Bücher nur über den für sie zuständigen Betreuer ausleihen.
1.5 Das Kopieren ist in angemessenem Rahmen in der Bibliothek möglich. Für Nicht-AWI-Mitarbeiter wird pro kopierte Seite eine Gebühr erhoben.
1.6 Neuzugänge werden in der Bibliothek zunächst für einen Zeitraum von 2 Wochen ausgestellt.
1.7 Handapparate außerhalb der Bibliothek bestehen in Bremerhaven in den Fachbereichen
Physik I/Physik II (Geb. F, Bussestraße)
Biologie II (Geb. E, Am Handelshafen, R. 2125)
Rechenzentrum (Geb. E., Am Handelshafen)
Verantwortlich dafür sind die für die jeweiligen Fachgebiete zuständigen Mitglieder der Bibliothekskommission (BK). Am Friedrich-Hustedt-Arbeitsplatz (Geb. A) befindet sich die Mehrzahl der Diatomeenliteratur (verantwortlich Dr. B. Beszteri). Weitere Bibliotheken/Handapparate bestehen auf FS ”Polarstern” (verantwortlich: die jeweiligen Fahrtleiter/innen) sowie in den Forschungsstationen Neumayer, Koldewey, Dallmann (verantwortlich: jeweilige Stationsleiter/innen).
2. Bestellungen
2.1 Bestellungen von Druckwerken, Videos und CDs müssen von den für die jeweiligen Fachgebiete zuständigen Mitgliedern der BK (s. u.) oder dem Bibliotheksleiter gegengezeichnet werden. Informationen zu Neuerscheinungen werden von der Bibliothek über die Bibliotheksseite (s.6. Informationsvermittlung) weitergegeben.
2.2 Die Nutzer können und sollten bei ihren Bestellungen den Bestandsaufbau der Bibliothek auf FS Polarstern berücksichtigen. Generell ist die Mitnahme von Büchern aus der AWI-Bibliothek auf längere Expeditionen nicht erlaubt.
2.3 Bei Bestellwünschen für neue Zeitschriften ist ein Formblatt auszufüllen und eine Nutzerumfrage durchzuführen (Formblätter in der Bibliothek und unter der AWI-Intern Home Page). Der Bestellwunsch muss von der Bibliothekskommission bewilligt werden.
3. Ausleihe
3.1 Alle Bibliotheksbestände, die aus der Bibliothek entnommen werden, müssen vorher ausgeliehen werden (Ausleihformulare liegen in der Bibliothek aus).
3.2 Die Leihfrist für Bücher und Sonderdrucke beträgt 2 Monate.
3.3 Die Leihfrist für Zeitschriften, Karten, CDs und Videos beträgt 1 Monat. Ungebundene Zeitschriften sind nach Aufforderung unmittelbar an die Bibliothek zurückzugeben, um die fortlaufenden Buchbindearbeiten nicht zu behindern.
3.4 CDs, Videos sowie besonders zu schützende Bücher werden in abgeschlossenen Schränken aufbewahrt. Sie können nur in Gegenwart von Bibliothekspersonal ausgeliehen werden.
3.5 Bücher- und Zeitschriften-Neuzugänge, die sich in der Auslage befinden, sind NICHT ausleihbar. Sie sollen der Information aller AWI-Mitarbeiter dienen und befinden sich noch in Bearbeitung. Die Dauer der Auslage beträgt 2 Wochen. Vormerkungen für eine Ausleihe nach dieser Frist nimmt das Bibliothekspersonal entgegen.
3.6 Eine Ausleihe von Bibliotheksmaterialien zur Mitnahme auf längere Expeditionen oder Überwinterungen ist NICHT erlaubt. Auf Schiffen und Stationen befinden sich deshalb Bibliotheken/Handapparate.
3.7 Wörterbücher, Atlanten, bibliotheksbezogene Bücher sowie Lehrbücher des Präsenzbestandes.
3.8 Bei Nachweis, daß ein bestimmtes Buch längerfristig am Arbeitsplatz benötigt wird (u. a. Taxonomie, Tabellenwerke), kann eine Dauerleihgabe beantragt werden, die nach Ablauf eines Jahres bei der Bibliotheksleitung erneuert werden muß.
4. Rückgabe von Bibliotheksmaterialien
4.1 Vor dem Antritt langer Forschungsreisen und Urlaubsantritt müssen alle ausgeliehenen Bibliotheksbestände zurückgebracht werden.
4.2 Die ausgeliehenen Bibliotheksbestände sind in den Arbeitsräumen in den Regalen offen und mit gesondertem Hinweis aufzubewahren. Im Falle der Abwesenheit von Mitarbeitern dürfen Mitarbeiter der Bibliothek benötigte Bestände aus den Arbeitsräumen abholen.
4.3 Verlust oder Beschädigungen müssen sofort der Bibliothek und dem jeweiligen Vertreter der BK gemeldet werden.
4.4 Die Bibliothek führt in bestimmten Abständen Mahnungen überfälliger Bestände etc. aus. Die Ausleiher sind verpflichtet, unverzüglich auf diese Mahnungen zu reagieren.
4.5 Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sind alle ausgeliehenen Bibliotheksbestände an die Bibliothek zurückzugeben (Verwaltungslaufzettel). Ehemalige Mitarbeiter, die ohne Beschäftigungsverhältnis weiterhin einen Arbeitsplatz am AWI haben (u. a. Doktoranden), sind bei Aufgabe ihres Arbeitsplatzes verpflichtet, alle Bibliotheksmaterialien zurückzugeben. Dies ist vom zuständigen Betreuer/Sektionsleiter zu überprüfen.
5. Fernleihe
5.1 Die Bestellung von auswärtiger Literatur über die Fernleihe wird vom Bibliothekspersonal nur für AWI-Mitarbeiter ausgeführt. Ausnahmen sind mit der Bibliotheksleitung abzustimmen.
5.2 Die Bestellung wird über die elektronischen Fernleihbestellformulare abgesetzt. Vor Abschicken (”Zeitschrift/Buch bestellen”) sollte das ausgefüllte Formular für die eigenen Unterlagen gedruckt werden.
5.3 In besonderen, nachweislich eiligen Fällen kann in eingeschränktem Umfang auch eine Express-Fernleihbestellung vorgenommen werden, bei der eine Lieferung bereits innerhalb von 48 Stunden erfolgt. Solche Ausleihen können nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden, da hier besondere Gebühren anfallen.
6. Informationsvermittlung
6.1 Für wissenschaftliche Arbeiten können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWI die Informationsvermittlungsstelle (IVS) nutzen. Diese kann in kostenpflichtigen Datenbanken nach Veröffentlichungen über Autorennamen und Schlagworte suchen.
6.2 Recherchen und Profilsuchen verursachen nicht unerhebliche Kosten. Deshalb müssen sie schriftlich beantragt werden (Antrag ist in der Bibliothek verfügbar). Die Anträge sind vom Sektionsleiter oder Bibliotheksleiter gegenzuzeichnen. Profilsuchen können nur zeitlich befristet durchgeführt werden. Die Recherche/Profilsuche wird von der IVS in Absprache mit den jeweiligen Anforderern ausgeführt.


