Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Viele Regelungen im 2. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, stärken einseitig die Rechte der Verwertungsindustrie (d.h. z.B. der internationalen Verlagskonzerne) zu Lasten von Bildung und Wissenschaft.
In wieweit der/die einzelne Wissenschaftler/in von diesen Regelungen betroffen sein kann, wird durch eine kleine Fallsammlung dokumentiert.
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, dem auch die Helmholtz-Gemeinschaft angehört, fordert die entsprechende Nachbesserung des Gesetzes mit einem sog. 3. Korb. Die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen, zahlreiche wissenschaftliche Fachgesellschaften und mehrere tausend Personen haben bereits die Göttinger Erklärung, die die programmatische Grundlage des Aktionsbündnisses darstellt, unterzeichnet. Informationen zum Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft finden Sie unter http://www.urheberrechtsbuendnis.de
Marcel Brannemann


