Urlaub

Der jährliche Urlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) liegt für Vollzeitbeschäftigte ebenso wie für Auszubildende bei 30 Kalendertagen

Die Urlaubsregelung des TVöD Bund weist zwei Besonderheiten auf, die für Beschäftigte attraktiv sind:

  • Unsere Mitarbeiter/innen können Urlaubstage aus einem bestimmten Jahr grundsätzlich auch noch bis zum Ende des darauffolgenden Jahres nehmen. Dies sollte die Ausnahme sein, bietet jedoch prinzipiell mehr Flexibilität.
  • Am 24. Dezember und 31. Dezember werden unsere Mitarbeiter/innen in der Regel freigestellt - Sie müssen also keinen Urlaub für diese Tage nehmen oder Gleitzeit einreichen. Und wenn Sie an einem dieser Tage doch aus dringenden Gründen arbeiten müssen, zum Beispiel in den technischen Bereichen, dann erhalten Sie zu einem anderen Zeitpunkt einen freien Tag "extra".
Kontakt

Personalabteilung

Heike Oetken