Arbeitszeiten

Die Regelarbeitszeit nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) beträgt für Vollzeitbeschäftigte aktuell 39 Wochenstunden.

Das AWI bietet seinen Tarifbeschäftigten flexible Arbeitszeiten. Dies bedeutet für Sie:

  • Es existiert zwar eine Kernarbeitszeit, Sie können aber Ihren Arbeitsbeginn und Ihr Arbeitsende unter Berücksichtigung dieser variabel gestalten.
  • Sie können in einem gewissen Umfang Zeiten vor- und nacharbeiten. Dadurch steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, in Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten Gleittage zu nehmen und somit Überstunden abzubauen.

Die Arbeitszeiten auf Expeditionen sind mit den üblichen Arbeitszeitregelungen nicht abzudecken. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstvereinbarung, die sowohl die Arbeitszeiten als auch den Zeitausgleich im Nachgang zu Expeditionen behandelt.

Wenn Sie als studentische Hilfskraft oder als Praktikant/in zu uns kommen, unterliegen Ihre Arbeitszeiten nicht dem TVöD und sind daher anderweitig geregelt. Fragen Sie dazu bitte ggf. in der Personalabteilung nach.